Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Süd (LSBB RB Süd) plant den Neubau der B 180 / B 87 Ortsumgehung (OU) Wethau / Naumburg.
Die oberste Landesentwicklungsbehörde (Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, Referat 24) hat entschieden, die landesplanerische Abstimmung dieses raumbedeutsamen Vorhabens gemäß § 13 (2) des Landesentwicklungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LEntwG LSA) in Form eines Raumordnungsverfahrens zu führen.
Entsprechend § 14 (1) LEntwG LSA ist vor Einleitung des Raumordnungsverfahrens die Öffentlichkeit bei einem Ortstermin in jeder durch die Planung berührten Gemeinde über das Vorhaben zu unterrichten. Dabei sollen der Planungsträger über die raumbedeutsame Planung oder Maßnahme und die möglichen Auswirkungen, die oberste Landesentwicklungsbehörde über den Verfahrensablauf und die im Verfahren zu prüfenden Sachverhalte Auskunft geben.
Die oberste Landesentwicklungsbehörde führt in Anwendung des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) den Ortstermin gegenwärtig nach § 14 (1) LEntwG LSA kontaktlos durch.
Hierzu hat das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt in einem verkehrsüblichen elektronischen Format (pdf-Format) über den Austauschdienst „dDataBox“ nachfolgende Unterlagen zugänglich gemacht:
| • | Präsentation des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt |
| • | Präsentation LSBB RB Süd (Fassung vom 14.12.2022) |
| • | UVS, Karte Raumwiderstand (14.12.2022, LBU i. A. d. LSBB RB Süd) |
Diese Unterlagen können dort vom Tag der öffentlichen Bekanntmachung bis einschließlich 28.02.2023 heruntergeladen werden.
Die Stadt Naumburg hat im Amtsblatt der Stadt Naumburg (Saale), Ausgabe 1/2023 am Freitag, den 13.01.2023, die Planung veröffentlicht.
Die Stadt Teuchern hat im Amtsblatt der Einheitsgemeinde Teuchern, Ausgabe 2/2023 am Freitag, den 20.01.2023, die Planung veröffentlicht.
Die Verbandsgemeinde Wethautal mit den Gemeinden Wethau, Mertendorf und Schönburg hat im Heimatspiegel, Jahrgang 14, Nummer 1 am Donnerstag, den 19.01.2023, die Planung veröffentlicht.
In der Variantendarstellung (Folien 15 bis 19) der Präsentation des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt haben sich Veränderungen ergeben.
Die aktualisierte Präsentation des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt kann
vom Tag der öffentlichen Bekanntmachung bis nunmehr einschließlich 31.03.2023
heruntergeladen werden. Dazu fügen Sie bitte nachfolgenden Link in die Adresszeile Ihres gewünschten Browsers z. B. „Microsoft Edge“, „Firefox“, „Chrome“ etc. ein und laden Sie die Unterlagen herunter
https://ddatabox.dataport.de/public/download-shares/asKbys2MgfzrMdNxyWnIdTYV9M24UGFM
Die Unterlagen stehen zum Download bereit.
Der Öffentlichkeit wird daher hiermit die Gelegenheit gegeben, sich unter dem vorstehenden Link über die Variantenaktualisierung in der Präsentation des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt zu unterrichten und gegenüber der obersten Landesentwicklungsbehörde
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
Referat 24
Postfach 36 53
39011 Magdeburg
entweder postalisch oder elektronisch an folgende E-Mail-Adresse:
poststelle-mid@sachsen-anhalt.de
Betreff: Ortstermin „Neubau der B 180 / B 87 OU Wethau / Naumburg“ - Referat 24
in der Zeit
vom Tag der öffentlichen Bekanntmachung bis einschließlich 31.03.2023
Vorschläge zu machen und Bedenken zu äußern.
Für die Öffentlichkeit ohne Internetzugang besteht darüber hinaus die Möglichkeit der Einsichtnahme in der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
Bauamt, Markt 21, 06682 Teuchern
Die im Ministerium für Infrastruktur und Digitales, Referat 24, eingegangenen Vorschläge und Bedenken werden an den Vorhabenträger (die LSBB RB Süd) übermittelt.
Das Gebiet der Stadt Teuchern ist durch den Untersuchungsraum für die Raumverträglichkeit / Umweltverträglichkeit berührt. Weitere berührte Kommunen sind die Verbandsgemeinde Wethautal mit den Gemeinden Schönburg, Mertendorf und Wethau sowie die Stadt Naumburg.
Mit dem Ortstermin nach § 14 (1) LEntwG LSA wird der Forderung nach verstärkter Verfahrenstransparenz und Mitwirkungsmöglichkeit der Öffentlichkeit vor Einleitung des Raumordnungsverfahrens Rechnung getragen. Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und die damit verbundene Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme im Raumordnungsverfahren erfolgt gemäß § 14 (2) LEntwG LSA i. V. m § 15 (3) ROG gleichwohl erst nach der Einleitung des Raumordnungsverfahrens.