Ihren Personalausweis oder Reisepass beantragen Sie persönlich im Einwohnermeldeamt der Einheitsgemeinde Teuchern.
Vorzulegende Unterlagen/Formulare
| - | Als Nachweis das alte Dokument |
| - | Geburts- oder Eheurkunde |
| - | ein aktuelles biometrisches Lichtbild |
| Bei Minderjährigen | |
| - | Gegebenenfalls eine Zustimmungserklärung des abwesenden Sorgeberechtigten oder |
| - | Gerichtsbeschluss über Sorgerechtserklärung oder |
| - | aktuelle Erklärung über Nichtabgabe Sorgerecht (Jugendamt) |
| - | das minderjährige Kind muss bei der Beantragung zwingend anwesend sein |
Kosten und Gebühren
| Personalausweis: | ||
| 22,80 € | ||
| - | für Personen ab 24 Jahren | 37,00 € |
| - | vorläufiger Personalausweis | 10,00 € |
| Reisepass: | ||
| - | für Personen unter 24 Jahren | 37,50 € |
| - | für Personen ab 24 Jahren | 70,00 € |
Bitte beachten Sie, dass die Gebühren bereits bei der Antragstellung zu entrichten sind.
Welches Reisezielland verlangt welches Reisedokument?
Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
Wohnung an- oder ummelden
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen an- beziehungsweise umzumelden.
Vorzulegende Unterlagen/Formulare
| - | Personaldokumente aller meldepflichtigen Personen |
| - | Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz |
| - | die An- oder Ummeldung kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen |
| - | ggf. Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes |
Kosten und Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.