Titel Logo
Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
Ausgabe 3/2024
Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31.12.2019 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Burgenlandkreises geprüft. Am 18.04.2023 erteilte dieses im Ergebnis der Prüfung einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk mit folgendem Wortlaut:

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – des Zweckverbandes Erholungspark Mondsee für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 gemäß § § 140 und 142 KVG LSA geprüft.

Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Verbandssatzung sowie nach § 5 ff. EigBVO LSA liegen in der Verantwortung der Verbandsgeschäftsführung des Zweckverbandes.

Das Ergebnis der Prüfung des am 12.10.2021 aufgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2019 des Zweckverbandes Erholungspark Mondsee wird aufgrund der getroffenen Beanstandung zum Kassenwesen mit einem eingeschränkten Bestätigungsvermerk zusammengefasst.

Im Übrigen entspricht der Jahresabschluss auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften des KVG LSA, EigBG LSA, EigBVO LSA und des HGB sowie den ergänzenden Bestimmungen der Verbandssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes.

Die Verbandsgeschäftsführung hat den Zweckverband wirtschaftlich geführt. Die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung ist, mit Ausnahme des Kassenwesens, gegeben. Die Vermögenslage ist geordnet.

Die Ertragslage und die Rentabilität sind stabil. Die Liquidität war jederzeit gesichert. Verluste und verlustbringende Geschäfte sind nicht zu verzeichnen. Alle erkennbaren Risiken sind im vorliegenden Jahresabschluss im Sinne der kaufmännischen Vorsicht berücksichtigt.

Die wirtschaftlichen Verhältnisse geben zu Beanstandungen keinen Anlass.

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Erholungspark Mondsee hat in Ihrer Sitzung am 19.06.2023 durch Beschluss-Nr. 6/2023 folgendes festgestellt und beschlossen:

1. Feststellung des Jahresabschlusses 2019

1.1.

Bilanzsumme

1.374.593,93 €

1.1.1

davon entfallen auf der Aktivseite auf

a) das Anlagevermögen

1.221.496,03 €

b) das Umlaufvermögen

99.099,40 €

1.1.2

davon entfallen auf der Passivseite auf

a) das Eigenkapital

424.605,07 €

b) die empfangenen Ertragszuschüsse

760.161,57 €

c) die Rückstellungen

24.074,91 €

d) die Verbindlichkeiten

107.301,66 €

1.2.

Jahresgewinn

12.277,68 €

1.2.1

Summe der Erträge

425.621,91 €

1.2.2

Summe der Aufwendungen

413.344,23 €

2. Verwendung des Jahresgewinns

Der ausgewiesene Jahresüberschuss i.H.v. 12.277,68 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Entlastungserteilung

Der Verbandsgeschäftsführerin Frau Carina Radon wird für das Haushaltsjahr 2019 die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2019 wird hiermit gemäß § 19 Abs.5 EigBG öffentlich bekannt gemacht und liegt zur Einsichtnahme vom 04.03.2024 bis einschließlich 14.03.2024 während der Geschäftszeiten von Montag – Freitag von 09:00 bis 15:00 Uhr im Informationszentrum des Zweckverbandes Erholungspark Mondsee, Sonnenweg 1 in 06679 Hohenmölsen aus.

Hohenmölsen, 11.01.2024

gez. Cornelia Holzhausen,
Verbandsgeschäftsführerin