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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
Ausgabe 4/2024
Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Teuchern

Veröffentlichung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 15 „Wohnbebauung in der Kleingärtnerstraße“ gemäß § 13 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Teuchern hat am 15. Februar 2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Wohnbebauung in der Kleingärtnerstraße“ aufzustellen. Der Bebauungsplan Nr. 15 „Wohnbebauung Kleingärtnerstraße“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Bebauungsplan dient der Nachverdichtung von Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage von Teuchern. Die zu berücksichtigenden Schwellenwerte für die Grundfläche liegen bei 20.000 m² bzw. 70.000 m². Da das Plangebiet eine Fläche von 3.613 m² hat, ist keine Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich, die einschätzt, dass mit der Umsetzung des Bebauungsplanes keine erheblichen Umweltauswirkungen verbunden sein werden (§ 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB). Durch die Planung werden keine Schutzgebiete im Sinne des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sowie der EU-Vogelschutzrichtlinie bzw. der FFH-Richtlinie berührt.

Der Stadtrat der Stadt Teuchern hat in seiner Sitzung am 23. Januar 2024 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 15 in der Fassung vom November 2023 gebilligt und beschlossen, den Plan einschließlich Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch zu veröffentlichen.

Das Plangebiet umfasst das Flurstück 1346 der Flur 14 der Gemarkung Teuchern mit einer Größe von 3.613 m². Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der folgenden Abbildung zu entnehmen.

Während der Offenlage kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie deren Auswirkungen unterrichten.

Die Unterlagen können vom 01.03.2024 bis zum 06.04 2024

unter folgenden Links der Stadt Teuchern eingesehen werden:

https://ogy.de/Bekanntmachung

http://www.teucherner-land.de/bekanntmachungen/index.php

Die Bekanntmachung und Unterlagen können auch im Internet über den Sachsen-Anhalt-Viewer (https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/viewer_v40/index.html?lang=de) eingesehen

Ergänzend besteht im genannten Zeitraum während folgender Zeiten die Möglichkeit, den Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung im Bauamt der Stadt Teuchern, Markt 21, Zimmer 16 in 06682 Teuchern einzusehen und Stellungnahmen abzugeben:

Montag:

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag:

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Mittwoch:

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Donnerstags:

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Freitag:

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Außerhalb der Sprechzeiten können Termine nach vorheriger Terminabsprache unter der Nummer 034443/52147 bzw. info@stadt-teuchern.de vereinbart werden.

Während der Dauer der Veröffentlichung können Stellungnahmen von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift an die Stadt Teuchern, Bauamt, Markt 21 in 06682 Teuchern, sowie per E-Mail (bauamt@stadt-teuchern.de) abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Teuchern, den 16.02.2024

M. Schneider
Bürgermeister