Kinderreisepass
Zum 1. Januar 2024 tritt ein Gesetz in Kraft, in dem der Kinderreisepass abgeschafft wird. Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.
Welches Reisedokument beantragen Sie in Zukunft für Ihr Kind?
Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union, Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.
| Gebührenerhöhung für Reisepässe ab 24 Jahre | |
| Reisepass | 70,00 € |
| Express-Reisepass | 102,00 € |
| Reisepass für Vielreiser | 92,00 € |