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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
Ausgabe 4/2026
Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
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Zweckverband Erholungspark Mondsee Beschluss

Beschluss-Nr. 01/2026

Gegenstand der Vorlage: Beschluss Entgeltordnung ab 01.04.2026

Grundlage: KVG LSA, EigBG, Verbandssatzung

Berichterstatter: Verbandsgeschäftsführerin

Begründung:

Die Überarbeitung der Entgeltordnung war u.a. aus folgenden Gründen notwendig:

1.

Redaktionelle Änderungen

2.

Aufnahme neuer Entgelte durch Erweiterung auf Wintersaison

3.

Erhöhung einzelner Entgelte.

Durch die Erhöhung der Entgelt und die Ausweitung der Campingsaison auf die Wintermonate sollte in den nächsten Jahren versucht werden mehr Investitionsmasse zu erwirtschaften, um die Standards in Sanitärbereich und Service (z.B. Campingstationen, mehr Mietunterkünfte, Erneuerung Parkplatz und Zufahrtsstraßen) stetig zu erweitern.

Anlage: Entgeltordnung ab 01. April 2026 für den Zweckverband Erholungspark Mondsee

Beschlusstext:

Aufgrund der §§ 5 und 8 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17. Juni 2014 (GVBI. LSA 2014, 288) in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz – EigBG) vom 24. März 1997 (GVBl. S. 446) in ihren jeweils zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden Fassungen sowie § 5 Abs. 1 der Verbandssatzung des Erholungsparks Mondsee vom 19. November 2018 hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 21.01.2026 die diesem Beschluss als Anhang beigefügte Entgeltordnung beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Verbandsmitglieder:

3 mit 6 Stimmen

davon anwesend

3 mit 6 Stimmen

6 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Hohenmölsen, 21.01.2026

gez. Kirsten Reichert
Verbandsgeschäftsführerin