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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
Ausgabe 4/2026
Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
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Zweckverband Erholungspark Mondsee Sonnenweg 1 | 06679 Hohenmölsen

ENTGELTORDNUNG 2026

Gültig ab 01.04.2026

§ 1

Allgemeines

Um ein breites Erholungs- und Freizeitangebot anzubieten, betreibt der Zweckverband im Erholungspark Mondsee ein Strandbad sowie Dauer- und Kurzzeitcampingplätze.

§ 2

Benutzungsgrundsätze

Der Nutzer ist verpflichtet die Einrichtungen, Anlagen und Grundstücke pfleglich zu behandeln und für entstandene Schäden aufzukommen. Im Übrigen regelt sich die Benutzung nach der Haus- und Badeordnung sowie der Campingplatzordnung des Zweckverbandes.

§ 3

Haftung – Haftungsausschluss

1.

Der Zweckverband Erholungspark Mondsee haftet nur nach Verschuldungsgrundsätzen der Deliktshaftung nach §§ 823 BGB, wenn Verkehrssicherungspflichten schuldhaft verletzt werden.

2.

Der Zweckverband haftet nicht für Schäden und Verluste, welche Campinggästen, Nutzern der Übernachtungsmöglichkeiten, Strandbadgästen oder sonstigen Besuchern durch Handlungen Dritter oder Ereignisse infolge höherer Gewalt entstehen.

3.

Es erfolgt keine Haftung für eingebrachte Sachen (§§ 701 ff.BGB).

4.

In den Wintermonaten erfolgt nur ein eingeschränkter Winterdienst. Das Begehen und Befahren des Erholungsparks erfolgt in den Wintermonaten auf eigene Gefahr und unter Ausschluss einer Haftung des Zweckverbandes.

§ 4

Entgeltpflicht, Entstehung der Entgeltschuld, Fälligkeit

1.

Für die Inanspruchnahme der Leistungen des ZV Erholungspark Mondsee werden privatrechtliche Entgelte nach Maßgabe dieser Entgeltordnung erhoben.

2.

Entgeltschuldner ist derjenige, der die angebotenen Leistungen beantragt bzw. in Anspruch nimmt. Jahres- und Saisoncampingplätze werden gesondert vertraglich geregelt.

3.

Die Entgeltpflicht entsteht mit Abschluss eines Beherbergungs- und/oder Nutzungsvertrages bzw. mit Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung. Das Entgelt ist bei Inanspruchnahme der Leistung sofort bzw. zum Zeitpunkt der Buchung oder zum genannten Fälligkeitstermin laut Beherbergungs- bzw. Nutzungsvertrages fällig.

4.

Stornierungen sind nur schriftlich oder über das Buchungsportal wirksam. Der Zahlungsanspruch des Vermieters bleibt grundsätzlich auch bei einem Rücktritt bestehen (§ 537 BGB). Die Stornierung ist bei einer Stellplatzreservierung sowie Buchung von Mietobjekten (Holzpod, Schäferwagen) bis 5 Tage vor Anreisetag kostenfrei.

Für einen Rücktritt nach Ablauf der kostenfreien Stornierungsfrist werden folgende Stornokosten-Pauschalen in Rechnung gestellt:

-

ab 4 Tage vor Anreisetag: 40% der Stellplatz-/ Mietgebühren

-

ab 2 Tage vor Anreisetag: 80 % des Stellplatz-/ Mietgebühren

-

am Anreisetag 90% des gesamten Rechnungsbetrags, bei Nichtanreise oder während des Aufenthaltes 100 % des gesamten Rechnungsbetrags

5.

Angebote für Kindergärten, Schulklassen, Jugend-, Senioren- oder Behindertengruppen können auf Antrag individuell gestaltet werden.

6.

Nicht rechtzeitig beglichene Entgelte werden kostenpflichtig angemahnt und im Zwangsverfahren beigetrieben.

§ 5

Entgelte

1. Campingpreise

Touristcamping (ganzjährig)

Die Entgelte enthalten 7% MwSt. und beziehen sich auf eine Übernachtung.

Wasser, Tagesticket Strandbad, Grauwasser, Entsorgung Chemietoilette und Müllentsorgung inklusive.

Erwachsene und Jugendliche: ab 14 Jahre | Kinder: 3 – 13 Jahre

Nebensaison 1. November bis Gründonnerstag

Erwachsene und Jugendliche p.P.

8,00 €

Kinder p.P.

4,00 €

Haustier (max. 2 pro Stellplatz)

3,00 €

Zelt (bis 2 Pers. | inkl. Strom)

8,00 €

Zelt / Klappfix (bis 4 Pers. | inkl. Strom)

10,00 €

Zelt (bis 8 Pers. | inkl. Strom)

12,00 €

Mannschaftszelt

20,00 €

Mannschaftszelt > 20m²

30,00 €

Pavillon

7,00 €

Stellplatz bis 6 m

Wohnmobil | Wohnwagen | Kleinbus |

Kfz mit Dachzelt (inkl. Zugmaschine und Vorzelt)

15,00 €

Nebensaison

7,50 €

Stellplatz bis 8 m

Wohnmobil | Wohnwagen | Kleinbus |

Kfz mit Dachzelt (inkl. Zugmaschine und Vorzelt)

16,00 €

Nebensaison

8,00 €

Stellplatz bis 12 m

Wohnmobil | Wohnwagen | Kleinbus |

Kfz mit Dachzelt (inkl. Zugmaschine und Vorzelt)

17,00 €

Nebensaison

8,50 €

Strompauschale pro Übernachtung

Strom nach Abrechnung

5,00 €

0,70 €/ Kwh

Zuschlag Komfortstellplatz mit Seeblick

5,00 €

PKW | Anhänger | Krad

6,00 €

Frühan- und Spätabreise p.P.

4,00 €

(reguläre Anreise ab 13:30 Uhr | reguläre Abreise bis 11:00 Uhr. | nur nach Absprache möglich

Frühanreise zu den regulären Öffnungszeiten der Rezeption, Spätabreise bis Schließung des Erholungsparks Mondsee

nur für nicht-parzellierte Stellplätze, parzellierte Stellplätze müssen entsprechend für eine weitere Übernachtung gebucht werden.)

Wochenend- und Feiertagszuschlag pro

Stellplatz (Wochenende Freitag-Sonntag)

2,50 €

Stellplatz ab 2 Monate bis max. 6 Monate

Nach Vereinbarung

Jahrescamping (01. April – 31. März)

Die Entgelte enthalten keine MwSt. Das Entgelt für die Stellfläche beinhaltet die Miete für einen Stellplatz auf dem i.d.R. nur ein Wohnwagen mit Vorzelt und ein Pkw abgestellt werden dürfen. Eine Nutzung als Wohnsitz ist nicht erlaubt!

Eine Verbrauchsabhängige Abrechnung für Strom, Wasser und Abwasser erfolgt zum Saison-/ Jahresende. Preisänderungen des Energieversorgers, der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung werden auch im laufenden Kalenderjahr direkt an die Verbraucher bzw. Endkunden weitergegeben und entsprechend abgerechnet.

Erwachsene und Jugendliche: ab 14 Jahre | Kinder: 3 – 13 Jahre

Stellfläche bis 70 m²

800,00 €

Stellfläche bis 80 m²

875,00 €

Stellfläche bis 90 m²

950,00 €

Stellfläche bis 100 m²

1.025,00 €

Stellfläche bis 110 m²

1.100 €

Stellfläche bis 120 m²

1.170,00 €

Stellfläche bis 130 m²

1.235 €

Stellfläche bis 140 m²

1.285,00 €

Stellfläche bis 150 m²

1.340 €

Stellfläche > 150 m²

zzgl. 5 €/ m²

ab 151 m²

Erwachsener und Jugendliche p.P.

200,00 €

Kinder p.P.

100,00 €

Haustier (max. 2 pro Stellplatz)

50,00 €

weiterer PKW

(auf eigener Stellfläche oder Parkplatz

am Informationszentrum)

50,00 €

2. Parkgebühren öffentlicher Parkplatz

Für alle Besucher des Erholungsparks Mondsee ist die Nutzung des Parkplatzes entgeltpflichtig.

Kartenzahlung ist möglich. Die Entgelte enthalten 19 % MwSt. Kurzparken bis max. 15 Minuten ist kostenfrei.

Nebensaison 1. November bis Gründonnerstag

je angefangene 0,5h

Nebensaison

0,50 €

0,40 €

Tagesticket (über 5h | 8:00-20:00 Uhr)

Nebensaison

5,00 €

4,00 €

Over Night Ticket

Nebensaison

5,00 €

4,00 €

(Nur max. 1 Nacht 20:00 – 8:00 Uhr buchbar. Campen auf dem Parkplatz ist nicht gestattet. Bei Missachtung wird das Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt.)

3. Strandbad

Für alle Besucher des Strandbades ist die Nutzung der öffentlichen Toiletten kostenfrei. Die Absicherung des Badebetriebs erfolgt innerhalb der Hauptsaison am bewachten Badestand durch Rettungsschwimmer bis maximal 19:00 Uhr. Die Kassierung und die Absicherung des Badebetriebes können bei Schlechtwetter ausgesetzt werden. Die Entgelte enthalten 7% MwSt.

Tageskarten

Erwachsene

4,00 €

Studierende, Schüler (ab 14 Jahre), Azubis,

Personen mit Behinderung (GdB über 70 %)

2,50 €

Kinder (3 – 13 Jahre)

2,00 €

Familien (2 Erwachsene mit bis zu 3 Kindern)

9,00 €

Hund

1,00 €

Saisonkarten (Bruttopreise)

Erwachsene

80,00 €

Kinder (3 – 13 Jahre)

40,00 €

Studierende, Schüler (ab 14 Jahre), Azubis,

Personen mit Behinderung (GdB über 70 %)

50,00 €

Hund

20,00 €

4. Vermietung

Grillplätze

Vermietungsdauer bis zu 4 h inkl. Endreinigung; zzgl. Tagesticket p. P. gemäß § 5 Abs. 3. Die Entgelte enthalten 19% MwSt. Die Tageskarte p. P. entfällt für Campinggäste und Inhaber einer Saisonkarte.

Für das Abstellen eines Autos, Pavillons etc. gelten die Campingpreise gemäß § 5 Abs. 1.

Grundgebühr Grillhütte (inkl. Endreinigung |

zzgl. Tagesticket p.P.)

25,00 €

Grundgebühr Grillplatz (inkl. Endreinigung |

zzgl. Tagesticket p.P.)

20,00 €

Schlaf-Pods und Schäferwagen

Die Entgelte enthalten 7% MwSt.. Die Übernachtung ohne Bettwäsche ist nicht gestattet; Haustiere sind bei beiden Arten der Übernachtung nicht erlaubt!

Anreise ab 15:00 Uhr | Abreise bis 11:00 Uhr

Eine verspätete Abreise ist nur nach Absprache, Verfügbarkeit und gegen Aufpreis von 4,00 € p.P. möglich. Nutzung des kostenfreien Parkplatzes an der Rezeption und Aufenthalt im Erholungspark ist bei Spätabreise bis spätestens 22 Uhr gestattet.

Pod

max. Belegung 2 Erwachsene + 1 Kind bis max. 3 Jahre

je Übernachtung

32,00 €

zzgl. Endreinigung

15,00 €

Bettwäsche, je Bett

4,00

Schäferwagen

max. Belegung Nr.1: Doppelstockbett | Nr.2: Doppelstockbett und Gästebett

je Übernachtung

32,00 €

Aufbettung Gästebett

10,00 €

zzgl. Endreinigung

15,00 €

Bettwäsche, je Bett

4,00 €

Sonstige

Bei Schäden an den Leihsachen bzw. deren Verlust sind diese voll zu ersetzen.

Die Entgelte enthalten 19 % MwSt.

Volleyballnetz, Volleyball, Tischtennisset, Federballset / h

1,00 €

Kopien je A4 Seite

0,50 €

Nutzung Ver- und Entsorgungsstation für Durchreisende

5,00 €

5. Verluste

Bei Verlust eines Adapters, Transponders oder des Schlüssels für die Sanitäranlage werden pro verlorenem Objekt 10,00 € in Rechnung gestellt.

§ 6

Inkrafttreten

Die Änderungen der Entgeltordnung treten zum 01.April 2026 in Kraft und ersetzen die Regelungen der Entgeltordnung vom 27.03.2024, Beschluss-Nr.01/2026.

Hohenmölsen, 21.01.2026

gez. Kirsten Reichert
Geschäftsführerin