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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
Ausgabe 5/2023
Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
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Einheitsgemeinde Stadt Teuchern

Für das Ehrenamt des Schöffen werden interessierte Bürger aus der Stadt Teuchern gesucht

Für die neue Amtsperiode ab 2024 bis 2028 sind bundesweit Schöffen und Jugendschöffen zu wählen.

Gesucht werden für das Gebiet der Einheitsgemeinde 16 Frauen und Männer, die sich dazu bereit erklären ein Schöffenamt wahrzunehmen und somit als ehrenamtliche Richter in Strafverfahren zu agieren.

Für die Wahl in ein Schöffenamt müssen die Bewerberinnen und Bewerber gewisse Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen zu Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2024 im Gebiet unserer Einheitsgemeinde wohnhaft sein und zu diesem Zeitpunkt mindestens 25 Jahre, aber höchstens 70 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Jedoch sind nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz Personen von der Wahl ausgeschlossen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Begleitung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt sind oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

Wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen und Interesse haben, dieses Ehrenamt auszuüben, um als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung teilzunehmen, dann melden Sie sich bitte bis zum 24. März 2023 im Rathaus der Stadt Teuchern, Markt 21 in 06682 Teuchern, oder telefonisch unter 034443 52114 oder per E-Mail unter info@stadt-teuchern.de. Sie finden auf der Homepage der Stadt Teuchern unter der Rubrik Formulare ein Bewerbungsformular für das Schöffenamt, erhalten dieses aber auch im Rathaus.

Schneider
Bürgermeister