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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
Ausgabe 5/2024
Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
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Einheitsgemeinde Stadt Teuchern

Aufgrund der Verordnung über die Entsorgung pflanzlicher Gartenabfälle durch Verbrennen im Burgenlandkreis (VerbrVO BLK) ist es im Gebiet der Stadt Teuchern und seinen Ortschaften in der Zeit vom:

1. – 31. März sowie vom 1. – 31. Oktober

jeweils montags bis freitags in der Zeit von 09.00 – 18.00 Uhr und samstags in der Zeit von 09.00 – 12.00 Uhr nach den Vorschriften der Verordnung über die Entsorgung pflanzlicher Gartenabfälle durch Verbrennen im Burgenlandkreis (VerbrVO BLK) gestattet.

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass pflanzliche Gartenabfälle vorrangig zu kompostieren sind, entweder durch Eigenkompostierung oder durch Abgabe an Kompostierungsanlagen bzw. Grünschnittsammelplätzen.

Gartenabfälle nach der Verordnung sind nur trockene pflanzliche Abfälle, jedoch kein Laub.

  1. Das Haufwerk darf 4 m² und eine Höhe von 1 m nicht überschreiten.
  2. Bei starkem Wind, Regen, Unwettern, Inversionswetterlagen- Smog ist das Verbrennen verboten, ebenso an Sonn- und Feiertagen.
  3. Vor dem Verbrennen ist das Haufwerk umzuschichten (Kleintierschutz).

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Burgenlandkreises bzw. beim Amt für Abfall- und Immissionsschutz.

Der Grünschnittplatz der Stadt Teuchern ist auch weiterhin für Sie im März mittwochs in der Zeit von 13.30 – 16.30 Uhr und samstags von 8.00 – 12.00 Uhr geöffnet.

Kontrolliert wird die Einhaltung der Verordnung grundsätzlich durch die Mitarbeiter des Umweltamtes des Burgenlandkreises.

Für Anfragen, Hinweise und Beschwerden zur Verbrennung pflanzlicher Gartenabfälle, kann via Smartphone die mobile Internetseite www.umweltradar.blk.de genutzt werden. Aber auch der direkte Kontakt zum Umweltamt unter der E-Mail-Adresse umweltamt@blk.de bzw. der Telefonnummer 03443 372241 ist möglich.

Ihr Ordnungsamt
der Stadt Teuchern