Sehr geehrte/r Grundbesitzeigentümer,
anbei erhalten Sie den neuen Grundsteuerbescheid mit Gültigkeit ab 01.01.2025. Dieser Bescheid gilt auch für zukünftige Jahre bis ein Änderungsbescheid ergeht.
Erläuterung
Das Bundesverfassungsgericht hat das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandele und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoße. Demzufolge wurde der Gesetzgeber verpflichtet die Grundsteuer unter aktuellen Bewertungen zu reformieren.
Im Jahr 2022 wurden alle Eigentümer von den Finanzämtern aufgefordert sich mit ihrem Grundbesitz zu erklären.
Daraufhin ermittelten die Finanzämter auf Grundlage des neuen Bewertungssystems einen aktuellen Grundsteuerwert und den daraus resultierenden Grundsteuermessbetrag, welcher in den meisten Fällen in Form des Grundsteuerwertbescheides und Grundsteuermessbescheides an den Eigentümer und an die Stadtverwaltung bekanntgegeben wurde.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ein Einspruch gegen diese Bescheide nicht von der Zahlungspflicht der anbei ermittelten Grundsteuern an die Stadt Teuchern befreit. Sollten sich aufgrund Ihres Einspruchs Wertänderungen ergeben, werden im Nachgang die Grundsteuern neu errechnet und mögliche Guthaben / Nachzahlungen in einem Änderungsbescheid an Sie bekanntgegeben.
Durch eine Hochrechnung aller Grundsteuermessbeträge, die auf dem Gebiet der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern ermittelt wurden, ergab sich insgesamt ein niedrigerer Grundsteuermessbetrag als im Jahr 2024. Somit mussten neue Hebesätze bestimmt werden, um das Grundsteueraufkommen, wie im Vorjahr erreichen zu können (Aufkommensneutralität). Ein Defizit wäre auf Grund der angespannten Haushaltslage vor der Kommunalaufsicht nicht vertretbar gewesen. Die Stadt- und Ortschaftsräte hatten demzufolge bei der Beschließung der Hebesätze kaum Entscheidungsspielraum.
Ab dem Jahr 2025 gibt es somit Eigentümer, die weniger Grundsteuern leisten müssen als im Vorjahr, allerdings gibt es auch diejenigen, die mehr zu entrichten haben. Dies ist jedoch eher auf die Bewertung des Finanzamtes, als auf die Beschließung der neuen Hebesätze zurückzuführen.
Die Einheitsgemeinde Stadt Teuchern möchte noch einmal betonen, dass auf Grund der Erhöhung der Hebesätze keine Mehreinnahmen der Grundsteuern entstehen und die gleichbleibenden Einnahmen den Kitas, Schulen, Dorfgemeinschaftshäusern und Feuerwehren zu Gute kommen.
Wir bitten um Ihr Verständnis und sind bei Rückfragen zu den unten aufgeführten Sprechzeiten unter der oben genannten Telefonnummer und E-Mail-Adresse zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Marcel Schneider
Bürgermeister