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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
Ausgabe 6/2026
Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
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Informationen zur Übermittlungssperre

Betrifft: Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr

Bis 31.12.2025 konnten Bürgerinnen und Bürger gemäß § 58c Abs. 1 Soldatengesetz i.V. mit § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) der Weitergabe Ihrer Daten an die Bundeswehr widersprechen.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG)entfällt diese Möglichkeit ab 01.01.2026.

Ein Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist nicht mehr möglich. Bestehende Übermittlungssperren an die Bundeswehr werden aufgehoben.

Die Meldebehörden sind verpflichtet, folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr das 18. Lebensjahr vollenden, an die Bundeswehr zu übermitteln

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Name und Vorname

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aktuelle Anschrift

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Geburtsdatum

Diese Änderung betrifft nur die Übermittlungssperre zur Datenübermittlung an die Bundeswehr. Alle anderen Übermittlungssperren bleiben bestehen.

Einwohnermeldeamt

Frau Kohlisch

Markt 21

Tel.: 034443 – 52151

E-Mail: ema@stadt-teuchern.de