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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
Ausgabe 7/2024
Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
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Einheitsgemeinde Stadt Teuchern

Bekanntmachung des gefassten Beschlusses zu der am 27.03.2024 stattgefundenen öffentlichen Sitzung

Beschluss-Nr. 3/2024 - Beschluss Entgeltordnung ab 01.04.2024

Entgeltordnung 2024

§ 1

Allgemeines

Um ein breites Erholungs- und Freizeitangebot anzubieten, betreibt der Zweckverband im Erholungspark Mondsee ein Strandbad sowie Dauer- und Kurzzeitcampingplätze.

§ 2

Benutzungsgrundsätze

Der Nutzer ist verpflichtet die Einrichtungen, Anlagen und Grundstücke pfleglich zu behandeln und für entstandene Schäden aufzukommen. Im Übrigen regelt sich die Benutzung nach der Haus- und Badeordnung sowie der Campingplatzordnung des Zweckverbandes.

§ 3

Haftung – Haftungsausschluss

1.

Der Zweckverband Erholungspark Mondsee haftet nur nach Verschuldungsgrundsätzen der Deliktshaftung nach §§ 823 BGB, wenn Verkehrssicherungspflichten schuldhaft verletzt werden.

2.

Der Zweckverband haftet nicht für Schäden und Verluste, welche Campinggästen, Nutzern der Übernachtungsmöglichkeiten, Strandbadgästen oder sonstigen Besuchern durch Handlungen Dritter oder Ereignisse infolge höherer Gewalt entstehen.

3.

Es erfolgt keine Haftung für eingebrachte Sachen (§§ 701 ff.BGB).

4.

In den Wintermonaten erfolgt kein oder nur ein eingeschränkter Winterdienst. Das Begehen und Befahren des Erholungsparks erfolgt in den Wintermonaten auf eigene Gefahr und unter Ausschluss einer Haftung des Zweckverbandes.

§ 4

Entgeltpflicht, Entstehung der Entgeltschuld, Fälligkeit

1.

Für die Inanspruchnahme der Leistungen des ZV Erholungspark Mondsee werden privatrechtliche Entgelte nach Maßgabe dieser Entgeltordnung erhoben. Diese gelten zunächst bis zum 31.03.2025 Sofern die Entgelte nicht angepasst werden, bestehen sie weiter.

2.

Entgeltschuldner ist derjenige, der die angebotenen Leistungen beantragt bzw. in Anspruch nimmt. Für Dauercampingplätze wird die Entgeltpflicht vertraglich geregelt.

3.

Die Entgeltpflicht entsteht mit Abschluss eines Beherbergungs- und/oder Nutzungsvertrages bzw. mit Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung. Das Entgelt ist bei Inanspruchnahme der Leistung sofort bzw. zum genannten Fälligkeitstermin laut Beherbergungs- bzw. Nutzungsvertrages fällig.

4.

Stornierungen sind nur schriftlich wirksam. Der Zweckverband ist berechtigt, bei Stornierungen ab 3 Tage vor dem geplanten Anreise- bzw. Nutzungstermins sowie bei Nichtantritt das volle vereinbarte Entgelt einzufordern.

5.

Angebote für Kindergärten, Schulklassen, Jugend-, Senioren- oder Behindertengruppen können auf Antrag individuell gestaltet werden.

6.

Nicht rechtzeitig beglichene Entgelte werden kostenpflichtig angemahnt und im Zwangsverfahren beigetrieben.

7.

Ist trotz Bestehen eines Beherbergungs- bzw. Nutzungsrechtes keine Benutzung erfolgt, ist gleichwohl das festgesetzte Entgelt zu entrichten. Dies gilt auch bei vorzeitiger Beendigung gleich welcher Art.

§ 5

Entgelte

1. Entgelte Camping

Kurzzeitcamping

Die Entgelte enthalten 7% MwSt. und beziehen sich auf eine Übernachtung.

Wasser, Duschen, Strandbadeintritt, Grauwasser, Entsorgung Chemietoilette und Müllentsorgung inklusive.

Erwachsene und Jugendliche : ab 14 Jahre

Kinder: 0 – 13 Jahre

Erwachsene und Jugendliche p.P.

7,00 €

Kinder p.P.

3,50 €

Stromanschluss Tagespauschale (Stellplatz) / Nacht

4,00 €

Hund / Katze

2,00 €

Zelt (bis 2 Pers.)

6,00 €

Zelt / Klappfix (bis 4 Pers.)

8,00 €

Zelt (bis 8 Pers.)

10,00 €

Mannschaftszelt

20,00 €

Mannschaftszelt > 20m²

30,00 €

Pavillon

7,00 €

zur Übernachtung genutzte kl. Fahrzeuge

10,00 €

(PKW, Kleinbus, KfZ mit Dachzelt)

Wohnwagen, einschl. Zugmaschine und Vorzelt

15,00 €

Wohnmobil, einschl. Vorzelt

15,00 €

(Fahrzeug, 2 Erw u.1 Kd. 1 Nacht, keine Verlängerung möglich)

PKW

3,50 €

Anhänger

3,50 €

Krad

2,00 €

Die Abreise muss bis 11:00 Uhr erfolgen!

Spätabreise

Pro Person

4,00 €

Abmeldung und Rückgabe des Transponders sowie des Schlüssels für die Sanitäranlagen bis spätestens 11:00 Uhr. Der jeweilige Stellplatz kann bis 22 Uhr weiter genutzt werden.

Saisoncamping

Die Entgelte enthalten 7% MwSt. und beziehen sich auf einen Monat. Strom, Wasser, Duschen,

Strandbadeintritt, Grauwasser, Entsorgung Chemietoilette und Müllentsorgung inklusive.

Mindestbuchung 2 Monate

Stellfläche

250,00 €

für 1 Wohnwagen + 1 Pkw + Vorzelt oder 1 Wohnmobil + Vorzelt

Zuzüglich:

Erwachsene und Jugendliche p. P.

95,00 €

Kinder p. P.

62,00 €

Hund / Katze

30,00 €

Pavillon /Zusatzzelt

50,00 €

Dauercamping pro Saison

(01.04. – 31.10.)

Die Entgelte enthalten keine MwSt. Das Entgelt beinhaltet die Miete für einen Stellplatz auf dem nur ein Wohnwagen mit Vorzelt und ein Pkw abgestellt werden dürfen. Der Grundpreis gilt für den Mieter und seine Familienangehörigen. Unter Familienangehörigen sind nur der Ehegatte/Lebensgefährte des Mieters und deren Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu verstehen. Eine Nutzung als Wohnsitz ist nicht erlaubt!

Stellfläche bis 70 m²

400,00 €

Stellfläche bis 90 m²

500,00 €

Stellfläche bis 110 m²

600,00 €

Stellfläche bis 130 m²

690,00 €

Stellfläche bis 150 m²

760,00 €

Stellflächen > 150 m² zahlen das Entgelt für 150 m² + 3 € je m² darüber hinaus

Hund / Katze

40,00 €

weiterer PKW (im Gelände)

50,00 €

Zusatzperson Erwachsener

80,00 €

(zzgl. Nutzungspauschale)

Zusatzperson Kind

50,00 €

(zzgl. Nutzungspauschale)

Übergangsregelung für einen zweiten Wohnwagen auf dem Stellplatz

nur für am 01.01.2021 bereits bestehende Mietverträge sowie bereits vorhandene zweite Wohnwagen,

längstens bis zur Aufgabe des Platzes:

Stellfläche 70 m² (01.01. - 31.12.)

400,00 €

ohne Verbrauchspauschalen als Standfläche für einen zweiten Wohnwagen, nur in Kombination mit einer

Stellfläche mit Verbrauchspauschalen!

Stellfläche bis 80 m² (01.04. – 31.10.)

450,00 €

nur in Kombination mit einer Stellfläche ohne Nutzungspauschale

Nutzungspauschale

Sanitärobjekt, Müllentsorgung, Strandbad

für den Saisonzeitraum 01.04. – 31.10.

Je Erwachsener

90,00 €

Je Kind

40,00 €

Verbrauchsabhängige Abrechnungen am Saisonende:

Die Endpreise für Strom, Wasser, Abwasser und deren Nebenkosten unterliegen ständigen Preisanpassungen. Änderungen des Energieversorgers, der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung werden auch im laufenden Kalenderjahr direkt an die Verbraucher bzw. Endkunden weitergegeben und jeweils nach Ende der Saison entsprechend abgerechnet.

Entgelte Winter (01.11. – 31.03.)

Winterstandplatz

180,00 €

beinhaltet nur das Abstellen des Wohnwagens mit Vorzelt

Stellplatzreservierung (01.11. – 31.03.)

60,00 €

Stellplätze Wohnmobilheime (01.01.- 31.12.)

Stellplätze bis 200 m²

1.100,00 €

Stellplätze bis 250 m²

1.250,00 €

2. Entgelte für die Nutzung des Parkplatzes

Öffnungszeiten 8:00 Uhr – 22:00 Uhr

Für alle Besucher des Erholungsparks Mondsee ist die Nutzung des Parkplatzes entgeltpflichtig.

Kartenzahlung ist möglich. Die Entgelte enthalten 19 % MwSt.

01. April – 31. Oktober

PKW je angefangene 0,5h

0,50 €

über 5h gilt Tagesticket

5,00 €

01. November – 31. März

je angefangene 1,0h

0,50 €

über 5h gilt Tagesticket

2,50 €

Kurzparkticket (bis 15 Min)

frei

Bei Veranstaltungen auf dem Gelände des Erholungsparks Mondsee können die Entgelte abweichen.

3. Strandbad (manuelle Kassierung)

Für alle Besucher des Strandbades ist die Nutzung der öffentlichen Toiletten kostenfrei. Die Absicherung des Badebetriebs erfolgt innerhalb der Hauptsaison am bewachten Badestand durch Rettungsschwimmer bis maximal 19:00 Uhr. Die Kassierung und die Absicherung des Badebetriebes kann bei Schlechtwetter ausgesetzt werden. Die Entgelte enthalten 7% MwSt.

Tageskarten

Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahre

4,00 €

Studierende, Schüler (ab 14 Jahre), Azubis,

Personen mit Behinderung (GdB über 70 %)

2,50 €

Kinder (3 – 13 Jahre)

2,00 €

Familien (2 Erwachsene mit bis zu 3 Kindern)

9,00 €

Hund

1,00 €

Saisonkarten (Brutto-Preise)

Erwachsene und Jugendliche (ab 14 Jahre) 80,00 €

Kinder (3 – 13 Jahre)

40,00 €

Studierende, Schüler (ab 14 Jahre), Azubis,

Personen mit Behinderung (GdB über 70 %)

50,00 €

Hund

20,00 €

6-Tageskartenblock (Brutto-Preise)

Erwachsene und Jugendliche (ab 14 Jahre)

20,00 €

Kinder (3-13 Jahre)

10,00 €

Studierende, Schüler (ab 14 Jahre), Azubis

Personen mit Behinderung (GdB über 70 %)

12,50 €

Hund

5,00 €

4. Vermietung im Erholungspark Mondsee

4.1 Grillplätze

Vermietungsdauer bis zu 8 h; zzgl. Nutzungspauschale p. P. Die Entgelte enthalten 19% MwSt. Die Nutzungspauschale p. P. entfällt für Personen, welche Campinggäste im Erholungspark Mondsee sind.

Grillhütte

25,00 €

Erwachsene und Jugendliche (ab 14 Jahre)

3,00 €

Kinder (3 bis 13 Jahre)

1,00 €

Grillplatz

20,00 €

Erwachsene und Jugendliche (ab 14 Jahre)

3,00 €

Kinder (3 bis 13 Jahre)

1,00 €

4.2 Übernachtungen im Schlaf-Pod bzw. Schäferwagen

Die Entgelte enthalten 7% MwSt.; Mindestbuchung 2 Übernachtungen.

Die Übernachtung ohne Bettwäsche ist nicht gestattet; Haustiere sind

bei beiden Arten der Übernachtung nicht erlaubt!

Anreise ab 15:00 Uhr - Abreise muss bis 11:00 Uhr erfolgen!

Spätabreise p.P.

4,00 €

Nutzung des kostenfreien Parkplatzes an der Rezeption und Aufenthalt im Erholungspark bis spätestens 22 Uhr

Pod

max. Belegung 2 Erwachsene + 1 Kind bis max. 3 Jahre

je Übernachtung

28,00 €

zzgl. Endreinigung

12,00 €

Bettwäsche, je Bett

4,00 €

Schäferwagen

max. Belegung Nr.1: Doppelstockbett / Nr.2: Doppelstockbett und Gästebett

je Übernachtung

28,00 €

Aufbettung Gästebett

10,00 €

zzgl. Endreinigung

12,00 €

Bettwäsche, je Bett

4,00 €

4.3 Sonstige

Bei Schäden an den Leihsachen bzw. deren Verlust sind diese voll zu ersetzen.

Die Entgelte enthalten 19 % MwSt.

Volleyballnetz, Volleyball, Tischtennisset, Federballset / h

1,00 €

Verleih Elektrogrill / Tag

10,00 €

Verleih Elektrokochplatte / 3h

5,00 €

Nutzung Waschmaschine je Waschgang

4,00 €

Kopien je A4 Seite

0,50 €

Nutzung Ver- und Entsorgungsstation für Durchreisende

5,00 €

WLAN

inklusive

5. Verlust

Verlust eines Adapters, Transponders oder des

Schlüssels für die Sanitäranlage

je 10,00 €

§ 6

Inkrafttreten

Die Änderungen der Entgeltordnung treten zum 01.April 2024 in Kraft und ersetzen die Regelungen der Entgeltordnung vom 15.02.2023, Beschluss-Nr. 01/2023.

Hohenmölsen, 28.03.2024

Cornelia Holzhausen
Geschäftsführerin