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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
Ausgabe 7/2025
Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
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Hinweis an alle Hundehalter auf Einhaltung des Leinenzwanges nach dem Waldgesetz Land Sachsen – Anhalt

Werte Tierhalter,

auf Grund der Hinweise von Mitgliedern der Jagdgenossenschaften und Bürgern der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern verweise ich wiederholt auf die bestehenden Vorschriften des Waldgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Leinenzwang für Ihre Vierbeiner.

Nach § 28 Abs. 2 Waldgesetz ist es verboten, Hunde in der freien Landschaft einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Hunde sind in der Zeit vom 1. März bis 15. Juli anzuleinen.

Davon ausgenommen sind Jagd-, Hüte-, Blinden-, Polizei- oder sonstige Diensthunde während ihres bestimmungsgemäßen Einsatzes.

Wer seinen Hund unangeleint in Feld oder Wald laufen lässt, muss damit rechnen, dass gegen ihn ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden kann.

Zum Schutz des Niederwildes und der Wiesenbrüter ist den gesetzlichen Bestimmungen unbedingt Folge zu leisten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Ordnungsamt