Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.04.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 16 „Photovoltaik an der B 91“ gefasst (Beschluss-Nr. 18-03/2023).
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren als qualifizierter Bebauungsplan.
Der Geltungsbereich mit einer Gesamtgröße von ca. 4,9 ha umfasst die Flurstücke 21/3, 128, 129 und 130 der Flur 5 sowie das Flurstück 24/3 der Flur 8 jeweils der Gemarkung Deuben in 06682 Teuchern.
Planungsziel ist die Ausweisung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ zur Erzeugung von Strom aus Solarenergie gemäß § 11 BauNVO.
Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.02.2024 den Vorentwurf für den Bebauungsplan Nr. 16 „Sondergebiet Photovoltaik an der B 91 Wildschütz“ in der Fassung vom 01.12.2023 gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen (Beschluss Nr. 10-02/2024).
Der Vorentwurf des Bebauungsplans wird in der Zeit vom 15.04.2024 bis einschließlich 24.05.2024 bei der Stadtverwaltung Teuchern, im Rathaus, Zimmer 16, Markt 21, 06682 Teuchern während der folgenden Öffnungszeiten:
| Montag: | 09.00 – 12.00 Uhr |
| Dienstag: | 09.00 – 12.00 und 13.00 - 17.30 Uhr |
| Mittwoch: | 09.00 – 12.00 und 13.00 -15.00 Uhr |
| Donnerstag: | 09.00 – 12.00 Uhr |
| Freitag: | 09.00 – 12.00 Uhr |
zur allgemeinen Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausgelegt.
Außerhalb der vorgenannten Geschäftszeiten ist eine Terminvereinbarung möglich (034443/52130).
Die Unterlagen sind gleichzeitig in der Zeit vom 15.04.2024 bis zum 24.05.2024 im Internet auf der Website der Stadt Teuchern unter
https://ogy.de/Bekanntmachung
http://www.teucherner-land.de/bekanntmachungen/index.php
für jedermann abrufbar.
Die Unterlagen können auch im Internet über den Sachsen-Anhalt-Viewer (https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/viewer_v40/index.html?lang=de)
eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können zum Vorentwurf des Bebauungsplanes von jedermann Auskünfte verlangt werden sowie Hinweise, Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen vorrangig elektronisch übermittelt werden (info@stadt-teuchern.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Bestandteile der Unterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 „Sondergebiet Photovoltaik an der B 91 Wildschütz“ in der Fassung vom 01.12.2023:
| • | Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen |
| • | Begründung |
| • | Umweltbericht |
Zur Klärung auftretender Fragen steht Ihnen die Stadtverwaltung Teuchern gerne zur Verfügung.