die Stadt Teuchern beabsichtigt, ein Ergänzungsverfahren für die früher selbstständigen Gemeinden Gröben und Trebnitz durchzuführen und den zu ergänzenden Flächennutzungsplan für Gröben und Trebnitz mit den vorliegenden fortgeltenden Flächennutzungsplänen Deuben, Gröbitz, Krauschwitz, Nessa, Prittitz und Teuchern auf kartographischem Weg zusammenzuführen. Sie beabsichtigt des Weiteren von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, in den fortgeltenden Flächennutzungsplänen Änderungen vorzunehmen.
Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.03.2024 den Vorentwurf zur Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplans gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange freigegeben (Beschluss-Nr. 13-03/2023).
Planungsziel ist die fortgeltende und aktualisierte Flächennutzungsplanung der Stadt Teuchern.
Der Vorentwurf des Flächennutzungsplans wird in der Zeit vom 15.04.2024 bis einschließlich 24.05.2024 bei der Stadtverwaltung Teuchern, im Rathaus, Zimmer 16, Markt 21, 06682 Teuchern während der folgenden Öffnungszeiten:
| Montag: | 09.00 – 12.00 Uhr |
| Dienstag: | 09.00 – 12.00 und 13.00 - 17.30 Uhr |
| Mittwoch: | 09.00 – 12.00 und 13.00 -15.00 Uhr |
| Donnerstag: | 09.00 – 12.00 Uhr |
| Freitag: | 09.00 – 12.00 Uhr |
zur allgemeinen Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausgelegt.
Außerhalb der vorgenannten Geschäftszeiten ist eine Terminvereinbarung möglich (034443/52130).
Die Unterlagen sind gleichzeitig in der Zeit vom 15.04.2024 bis zum 24.05.2024 im Internet auf der Website der Stadt Teuchern unter
https://ogy.de/Bekanntmachung
http://www.teucherner-land.de/bekanntmachungen/index.php
für jedermann abrufbar.
Die Unterlagen können auch im Internet über den Sachsen-Anhalt-Viewer (https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/viewer_v40/index.html?lang=de)
eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes von jedermann Auskünfte verlangt werden sowie Hinweise, Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen vorrangig elektronisch übermittelt werden (info@stadt-teuchern.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Bestandteile der Unterlagen zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 25.03.2023:
• Planzeichnung
• Begründung
• Beiplan 1 – Bauleitplanung
• Beiplan 2 – Naturschutz und Wasserwirtschaft
• Beiplan 3 - Altlastenverdachtsflächen
Zur Klärung auftretender Fragen steht Ihnen die Stadtverwaltung Teuchern gerne zur Verfügung.