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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
Ausgabe 9/2025
Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
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Friedhof Teuchern

"Spittelflächen" hinter den Urnenwänden

Unzählige, geduldete Blumengestecke

Vertrocknete Gestecke müssen selbst entsorgt werden.

Mit dem Frühling kam auch der Ärger auf den Teucherner Friedhof. Die Gräber werden abgedeckt und Frühlingsblumen werden gepflanzt.

Jedoch währte die Freude über die Blumen nur kurz, bei vielen war schon am nächsten Morgen die Bepflanzung von den Rehen abgefressen.

Auch Blumen in den Vasen, vor allem Chrysanthemen und Rosen, waren bei den Tieren sehr begehrt. Tulpen scheinen ihnen nicht zu schmecken.

Das hat verständlicherweise für großen Ärger gesorgt.

Der Bauhofleiter, der Stadtjäger und Bauhofmitarbeiter haben den Zaun um den Friedhof in Augenschein genommen und eine Stelle ausgebessert.

Letztendlich ist man zu dem Schluss gekommen, dass die Tiere über nachlässig geschlossene Tore in den Friedhof gelangen. Das hat ein Vorfall gezeigt, an dem Rehe über Nacht im Friedhof eingesperrt waren und nur durch das Öffnen der Tore entkommen konnten.

Deshalb nochmals der Hinweis:

Bitte die Tore immer hörbar einklinken!

Ein ganz anderes Thema ist die Ordnung auf den Urnengemeinschaftsgrabanlagen und auf und um die Urnenwände (Urnenkammern).

Beim Rundgang fiel auf, dass an den Urnenkammern unzählige Blumenschalen stehen. Teilweise sieht es hinter den Urnenwänden wie auf der Müllhalde aus.

Es liegen kaputte Blumenvasen, ausgediente Grablichter usw. dahinter.

Dafür sind Müllkörbe aufgestellt und die sollten auch benutzt werden.

Bezüglich der Urnenwände nochmals der Hinweis auf die Friedhofssatzung, die Sie mit dem Erwerb der Urnenkammer bzw. Grabstelle anerkannt haben.

Hier ein Auszug aus der Friedhofssatzung der Stadt Teuchern:

§ 11: Anonyme Urnenreihengrabstelle (Urnengemeinschaftsanlage)

(1) Das Grabfeld der anonymen Urnenreihengrabstätte ist eine in sich geschlossene Rasenfläche "grüne Wiese", auf der Urnen innerhalb einer Fläche von 0,30 m mal 0,30 m der Reihe nach für die Dauer der Ruhezeit beigesetzt werden. Die Urne wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit an einer nur der Stadt bekannten Stelle, d. h. anonym, beigesetzt. Diese Grabstellen werden nicht gekennzeichnet.

Sie werden vergeben, wenn es dem Willen des Verstorbenen entspricht. Eine Ausbettung von Urnen ist nicht möglich. Das Ablegen von Blumen und Gebinden ist nicht gestattet.

§ 12: Urnenkammern

(1) Urnenkammern dienen der Beisetzung von max. zwei Urnen in einer Urnengemeinschaftsanlage Urnenwand/Stele.

Das Nutzungsrecht an der Urnenkammer für die erste Beisetzung wird erstmalig für die Dauer der Ruhezeit von 15 Jahren erworben. Für die Beisetzung einer zweiten Urne ist das Nutzungsrecht anteilig für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit der letzten Urne zu erwerben.

(2) Der Nutzungsberechtigte hat zum Verschließen der Urnenkammer eine vom Friedhofsträger vorgegebene Gedenkplatte zu benutzen. Es dürfen nur Gedenkplatten aus schwarzem Granit mit goldener Gravur verwendet werden. Die Kosten trägt der Nutzungsberechtigte.

Der Friedhofsträger kann bei Verstößen gegen die Vorschriften des Absatzes 3 auf Kosten des Nutzungsberechtigten eine solche Platte anbringen lassen.

(3) Das Ablegen von Gebinden und Blumen ist nicht zulässig.

Das Ablegen von Blumen und Gebinden wird in der Stadt Teuchern stillschweigend toleriert und geduldet, daher kann es auch nicht zu viel verlangt sein, verblühte oder vertrocknete Blumen und Gebinde in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Das übernimmt nicht der Bauhof.

Bei der Wahl der Grabstätte sollte immer abgewägt werden, ob ich ein Urnengrab oder die Urnenkammer bevorzuge. Ein Urnengrab kann man als Nutzer selbst gestalten, eine Urnenkammer ist eine Gemeinschaftsanlage, an der Blumen etc. nicht erwünscht sind.

In den umliegenden Städten wird damit nicht so tolerant umgegangen. Dort werden abgelegte Blumen und Gebinde umgehend entfernt.

Hier einige Bilder der Urnenkammeranlagen:

Text u. Fotos: S. Höpner