Der nächste Urlaub kommt bestimmt.
Sie benötigen einen Reisepass, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes unter Reise- und Sicherheitshinweise.
Bitte kontrollieren Sie rechtzeitig vor Reisebeginn, ob Ihr Reisepass noch gültig ist. Dieser muss mindestens 6 Monate nach Rückreise noch gültig sein.
Ab Antragsstellung dauert es mindestens 5 Wochen, bis Sie Ihren Reisepass im Einwohnermeldeamt abholen können.
| Erforderliche Unterlagen: | |
| • | aktueller Personalausweis oder Reisepass |
| • | wenn Sie das biometrische Lichtbild nicht im Einwohnermeldeamt fertigen lassen möchten, können Sie seit 01.05.2025 einen entsprechender QR-Code ihres Fotografen / ihres biometrischen Lichtbildes mitbringen |
| • | Geburtsurkunde sowie Eheschließungsurkunde zum Nachweis der aktuellen Namensführung oder Nachweis zur Namensänderung, wenn Änderungen zur Geburtsurkunde vorliegen |
| Bei Kindern zusätzlich: | |
| • | sollten nicht beide Elternteile bei der Beantragung mitkommen: die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils zur Ausstellung des Dokumentes |
| • | Negativbescheinigung vom Jugendamt, wenn das alleinige Sorgerecht besteht |
| • | das Kind muss zur Antragstellung mitkommen |
| Gebühr: | ||
| • | unter 24 Jahre: | 37,50 Euro |
| • | über 24 Jahre: | 70,00 Euro |
| • | biometrisches Lichtbild: | 6,00 Euro |
| Gültigkeit: | ||
| • | unter 24 Jahre: | 6 Jahre |
| • | über 24 Jahre: | 10 Jahre |
Ihr Reisepass verliert die Gültigkeit vor Erreichen des eingetragenen Datums des Gültigkeitsendes, wenn
| • | eingetragene persönliche Angaben nicht mehr auf Sie zutreffen oder |
| • | Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Reisepässen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein. |