Titel Logo
Amtsblatt der Stadt Trebsen mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Beschluss über die Aufstellung zur Ergänzungssatzung „Am Stellwerk“ der Stadt Trebsen

Der Stadtrat der Stadt Trebsen hat in seiner Sitzung am 01.11.2022 die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Am Stellwerk“ im Ortsteil Seelingstädt gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB beschlossen (Beschluss‑Nr. SR/49/2022).

Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung liegt am nördlichen Rand des Ortsteil Seelingstädt, nördlich der Kreisstraße K 8365/Am Bahnhof und umfasst die Flurstücke 280/21 (tlw.), 285/1 (tlw.) und 286/1 (tlw.) in der Gemarkung Seelingstädt auf einer Fläche von rund 0,3 ha. Der Geltungsbereich ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.

Folgende Planungsziele sollen erreicht werden:

-

Maßvolle Ergänzung des Siedlungskörpers des Ortsteils Seelingstädt

-

Einbeziehung einer voll erschlossenen Fläche in den Bebauungszusammenhang

-

Nachverdichtung und Einbindung in die vorhandene Siedlungsstruktur

-

Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Erschließung

-

Ausnutzen der vorhandenen Erschließung

Die Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt. Gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden. Von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird abgesehen.

Gemäß § 34 Abs. 5 BauGB sind bei der Ergänzungssatzung der § 1a Abs. 2 BauGB (sparsamer Umgang mit Grund und Boden) und § 1a Abs. 3 BauGB (Eingriffsregelung) sowie § 9 Abs. 1a BauGB (naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) anzuwenden. Es sind Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich festzusetzen.

Dieser Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Trebsen, 13.01.2023

Stefan Müller
Bürgermeister