Der Stadtrat der Stadt Trebsen hat in seiner Sitzung am 01.11.2022 die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Am Stellwerk“ im Ortsteil Seelingstädt gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB beschlossen (Beschluss‑Nr. SR/49/2022).
Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung liegt am nördlichen Rand des Ortsteil Seelingstädt, nördlich der Kreisstraße K 8365/Am Bahnhof und umfasst die Flurstücke 280/21 (tlw.), 285/1 (tlw.) und 286/1 (tlw.) in der Gemarkung Seelingstädt auf einer Fläche von rund 0,3 ha. Der Geltungsbereich ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.
| Folgende Planungsziele sollen erreicht werden: | |
| - | Maßvolle Ergänzung des Siedlungskörpers des Ortsteils Seelingstädt |
| - | Einbeziehung einer voll erschlossenen Fläche in den Bebauungszusammenhang |
| - | Nachverdichtung und Einbindung in die vorhandene Siedlungsstruktur |
| - | Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Erschließung |
| - | Ausnutzen der vorhandenen Erschließung |
Die Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt. Gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden. Von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird abgesehen.
Gemäß § 34 Abs. 5 BauGB sind bei der Ergänzungssatzung der § 1a Abs. 2 BauGB (sparsamer Umgang mit Grund und Boden) und § 1a Abs. 3 BauGB (Eingriffsregelung) sowie § 9 Abs. 1a BauGB (naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) anzuwenden. Es sind Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich festzusetzen.
Dieser Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Trebsen, 13.01.2023