Der Bundesgesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens unter anderem die Abschaffung des Kinderreisepasses ab 2024 beschlossen. Ab Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Die Gültigkeit der bereits ausgestellten Kinderreisepässe bleibt unberührt. Mit der Abschaffung der Kinderreisepässe wird künftig der enorme Aufwand für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.
Ab dem 1. Januar 2024 können Eltern für ihre Kinder nur noch einen elektronischen Reisepass oder einen Personalausweis beantragen. Beide Dokumente sind bis zum 24. Lebensjahr sechs Jahre gültig. Die Gebühren betragen 37,50 Euro für den Reisepass beziehungsweise 22,80 Euro für den Personalausweis. Mitzubringen sind die Geburtsurkunde, ein aktuelles biometrisches Passfoto und die unterzeichnete Zustimmungserklärung von allen Sorgeberechtigten. Das Formular finden Sie auf unserer Webseite. Für Personen ab dem 24. Lebensjahr sind die Reisepässe 10 Jahre gültig und kosten ab Januar 2024 70,00 Euro.