Wie in jedem Jahr möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für Zahler der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und B (Wohnbebauung) und der Hundesteuer keine Bescheide für 2024 versandt werden.
Die zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fälligen Abschläge zur Grundsteuer sind in gleicher Höhe wie 2023 fällig, es sei denn, Sie haben einen Änderungsbescheid für 2024 erhalten.
Hundebesitzer überweisen bitte bis zum 15.02. für ihren Ersthund 52,00 EUR, für jeden weiteren Hund im Haushalt 104,00 EUR. Ausgenommen sind die sogenannten gefährlichen Hunde (American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier und Bullterrier und deren Kreuzungen), für die jährlich 255,65 EUR fällig werden.
Gern können Sie uns zur Begleichung der Grund- oder Hundesteuer ein Sepa-Lastschriftmandat erteilen. Das Formular liegt auf unserer Internetseite unter „Bürgerservice“ zum Ausdrucken bereit oder kann bei mir angefordert werden. Sollten Sie einen Bescheid in Papierform benötigen, rufen Sie mich gern an unter 034383 60421.
Unsere Bankverbindung ist die DE32 8605 0200 1010 0026 07 bei der Sparkasse Muldental. Wichtig bei allen Überweisungen ist die Angabe des Kassenzeichens, ohne das die Zuordnung leider nicht möglich ist.
Ich wünsche Ihnen einen guten Start ins neue Jahr.