Hundebesitzer bekommen für 2026 keine neuen Bescheide.
Der Zahlungstermin am 15.02. und der zu zahlende Betrag bleiben gleich. Er beträgt 52,- € für den Ersthund, 104,- € für jeden weiteren und 255,56 € für einen gefährlichen Hund. Die Steuermarken behalten ihre Gültigkeit.
Die Besitzer von Landwirtschafts- und Forstflächen erhalten aufgrund der Änderung des Hebesatzes einen neuen Bescheid mit geänderten Beträgen per Post.
Für Besitzer von Wohngrundstücken ändert sich zu 2025 nichts. Dennoch erhalten Sie dazu neue Bescheide.
WICHTIG: Bitte notieren Sie bei allen Überweisungen/Daueraufträgen im Verwendungszweck zwingend unsere Personenkontonummer oder unser Buchungszeichen, kein Aktenzeichen des Finanzamtes! Ohne eine korrekte Angabe ist die Zuordnung nicht möglich und führt zur Abweisung Ihrer Zahlung.
Ich wünsche Ihnen von Herzen alles Gute im neuen Jahr.