Die Stadt Trebsen und die Stadt Grimma haben 2020 eine Zweckvereinbarung über die Errichtung und Betreibung einer gemeinsamen Schiedsstelle geschlossen. Die Stadt Grimma hat die Aufgabe der Stadt Trebsen als beauftragte Körperschaft übertragen.
Dieses Ehrenamt kann grundsätzlich jeder interessierte Einwohner übernehmen, ausgeschlossen sind jedoch Rechtsanwälte, Notare, Richter, Staatsanwälte sowie Polizei- und Justizbedienstete. Sie sollten mindestens 30 und höchstens 70 Jahre alt sein.
Die Friedensrichterin oder der Friedenrichter wird für fünf Jahre vom Stadtrat gewählt und kann auch wiedergewählt werden. Die Stadt kann von den Bewerbern eine schriftliche Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 2 bis 5 des Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetzes vorliegen, und die Erteilung einer Einwilligung in die Auskunftseinholung beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes verlangen.
Die Aufgabe der Friedensrichter besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu schlichten und Sühneversuche durchzuführen. Die Palette der Schlichtungsthemen reicht dabei von Nachbarschaftsstreitigkeiten über Ärger mit dem Vermieter bis hin zu Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung.
Wer Interesse an der ehrenamtlichen Aufgabe hat, wird gebeten, sich schriftlich bis zum 11. Oktober 2024 zu bewerben.
Ihre Bewerbung senden Sie bitte per Post an:
Stadtverwaltung Trebsen
Markt 13
04687 Trebsen
per E-Mail an: info@trebsen.de.
Für Interessierte bietet die Stadtverwaltung zunächst einen unverbindlichen Besprechungstermin nach näherer Absprache an.
Kontakt:
Frau Jänicke
Sachbearbeiterin Hauptamt
Telefon: 034383 604-13
E-Mail: jaenicke@trebsen.de
Trebsen, den 13.09.2024