Die Stadtverwaltung Trebsen sucht ab 01.01.2025 eine/n
mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden.
| Zum Aufgabengebiet im Bereich Mitarbeiter/in Bauhof zählen: | |
| - | Pflege von städtischen Grünanlagen und Pflanzbeeten |
| - | Hecken-, Strauch- und Baumschnitt |
| - | sonstige anfallende Arbeiten im Bereich des Bauhofes (z.B. Reinigungsarbeiten) |
| - | Führen von Arbeitsmaschinen und Fahrzeugen |
| - | Streu und Räumdienst in der Wintersaison |
| Zum Aufgabengebiet im Bereich Hausmeister/in Kulturstätte zählen: | |
| - | Räume stellen/herrichten bei Vermietung und Veranstaltungen |
| - | Zusammenarbeit mit Fremdfirmen (z.B. Übergabe der Wäsche an Wäscherei, Annahme von Lieferungen) |
| - | Durchführung kleinerer Reparaturarbeiten |
| - | Pflege der gesamten Außenanlagen |
| Anforderungen: | |
| - | eine abgeschlossene Berufsausbildung bevorzugt im handwerklichen Bereich |
| - | mindestens Führerschein Klasse B |
| - | Flexibilität, selbstständiges Arbeiten und Erkennen von anfallenden Arbeiten |
| - | Einsatzbereitschaft auch über die Regelarbeitszeit (z.B. Winterdienst, Abendveranstaltungen, Wochenende, Bereitschaft) |
| - | Kenntnisse im Umgang mit Pflegetechnik (z.B. Rasenmäher, Motorsense) |
Ferner setzen wir Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Teamfähigkeit, körperliche Belastbarkeit, selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten sowie flexible Einsetzbarkeit voraus. Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach den Bestimmungen des TVöD. Die Probezeit beträgt 6 Monate. Der Einsatz erfolgt in der Kulturstätte Trebsen sowie im gesamten Stadtgebiet.
Haben Sie Interesse? Dann senden Sie Ihre aussagefähige schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bitte bis spätestens 30.09.2024 an die
Stadtverwaltung Trebsen
Hauptamt Frau Sperling
Markt 13
04687 Trebsen
Hinweise: Wir versenden keine Eingangsbestätigungen für eingegangene Bewerbungen, bestätigen Ihnen den Eingang aber gern telefonisch (034383 60416). Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Ablauf eines halben Jahres ab Ende der Ausschreibung vernichtet.