Die Hundemarke Ihres vierbeinigen Lieblings gilt von 2021 bis 2024 und verliert zum Jahreswechsel ihre Gültigkeit. Sie erhalten per Post zusammen mit dem Bescheid zur Hundesteuer eine neue Steuermarke für die Jahre 2025 bis 2028. Dieser Bescheid wird Anfang 2025 versandt. Bitte führen Sie bis zum Erhalt der neuen Marke noch die alte Marke bei sich, wenn Sie sich mit Ihrem Hund außerhalb Ihres Wohngrundstücks aufhalten. Falls Sie ab 2025 die Hundesteuer per Lastschrift begleichen möchten, ist der Vordruck auf unserer Internetseite unter „Bürgerservice“ – „Formulare“ hinterlegt. Sollte Ihr Hund einmal seine Steuermarke verloren haben, erhalten Sie im Rathaus (1.OG) bei Frau Kupfer Ersatz.