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Amtsblatt der Stadt Trebsen mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Gruppenauskünfte an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen anlässlich der Kommunalwahl zusammen mit der Wahl des EU-Parlaments am 9. Juni 2024

Nach § 50 Abs. 1 Satz 1 des neuen Bundesmeldegesetz (BMG) darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit der Kommunalwahl in den sechs vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.

Den Betroffenen ist gemäß § 50 Abs. 1 in Verbindung mit Absatz 5 BMG gegen die Weitergabe oder Nutzung ihrer Daten ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich – nicht telefonisch – beim Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung Trebsen eingelegt werden. Der Widerspruch hat bis zu seinem ausdrücklichen Widerruf Gültigkeit, d.h. bereits früher im Zusammenhang mit Wahlen eingelegte Widersprüche haben weiterhin Gültigkeit.

Trebsen, den 08.12.2023

Stefan Müller
Bürgermeister