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Amtsblatt der Stadt Trebsen mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer - Hebesatzsatzung -

Aufgrund des § 25 Grundsteuergesetz (GrStG), des § 16 Gewerbesteuergesetz (GewStG) und des § 7 Absatz 4 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) i. V. m. § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) hat der Stadtrat der Stadt Trebsen in seiner Sitzung am 22.10.2024 mit Beschluss Nr. SR/41/2024 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Erhebungsgrundsatz

Die Stadt Trebsen erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz eine Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.

§ 2

Hebesätze

1.

Für die Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf der Steuermessbeträge

b)

für bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B) auf

der Steuermessbeträge

2.

Für die Gewerbesteuer auf der Steuermessbeträge

410 v. H.

§3

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Trebsen, den 22.10.2024

Stefan Müller
Bürgermeister