Schon heute möchte die Stadtverwaltung auf die bevorstehende Schöffenwahl hinweisen und das Interesse an diesem Ehrenamt wecken. Es kann nur von Deutschen im Alter von 25 bis 70 Jahren ausgeübt werden. Die Amtsperiode erstreckt sich von 2024 bis 2028.
Folgende Fähigkeiten sollte die Bewerberin und der Bewerber mitbringen:
| - | Soziale Kompetenz, |
| - | Menschenkenntnis und Einführungsvermögen, |
| - | Logisches Denkvermögen und Intuition, |
| - | Vorurteilsfreiheit auch in extremen Situationen, |
| - | Kenntnisse über die Grundlagen des Strafverfahrens, die Bedeutung von Kriminalität, und Strafe sowie die Bedeutung der Rolle der Schöffen, |
| - | Mut zum Richten über Menschen, Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen, |
| - | Gerechtigkeitssinn, Denken in gerechten Kategorien, |
| - | Standfestigkeit und Flexibilität im Vertreten der eigenen Meinung. |
Möchten Sie mehr erfahren? Schauen Sie in die Website www.schoeffenwahl2023.de.
Die Aufstellung der Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen erfolgt durch die Stadt Trebsen. Dem Stadtrat werden die eingehenden Bewerbungen und Vorschläge zur Entscheidung vorgelegt.
Die Aufstellung der Vorschlagsliste für Jugendschöffinnen und Jugendschöffen erfolgt durch das Landratsamt.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen bis zum 1. Juni 2023 bei der
Stadtverwaltung Trebsen
Hauptamt
Markt 13
04687 Trebsen
ein.
Die Formulare zur Aufnahme in die jeweilige Vorschlagsliste finden Sie auf der Website der Stadt www.trebsen.de/RathausBürgerservice/Aktuelles und www.schoeffenwahl2023.de.
Gern senden wir Ihnen den Antrag auch per E-Mail zu oder geben Ihnen persönlich ein Formular in der Verwaltung. Telefon: 038383 6040; E-Mail: info@trebsen.de