Beschluss des Stadtrates der Stadt Trebsen über die öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 12 – „Wohngebiet Am Bahnhof“ OT Seelingstädt der Stadt Trebsen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat hat mit Beschluss (SR/02/2024) vom 30.01.2024 den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 12 – „Wohngebiet Am Bahnhof“ OT Seelingstädt der Stadt Trebsen mit Stand 15.10.2023 gemäß § 2 BauGB gebilligt und diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Veröffentlichung im Internet in der Zeit vom 19.02.2024 bis 18.03.2024 auf www.trebsen.de und dem zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen www.bauleitplanung.sachsen.de beschlossen.
Die Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 12 bestehen aus dem Teil A Planzeichnung, Planzeichenerklärung und Teil B Textliche Begründung (Stand 15.10.2023) und folgenden Anhängen:
Anhang 1 – Luftbild
Anhang 2 – Auszug aus dem Liegenschaftskataster
Anhang 3 – Pflanzempfehlung
Zusätzlich liegen die Planunterlagen einschließlich wesentlicher, bereits vorliegender umweltbezogener Stellungnahmen in der Zeit vom 19.02.2024 bis 18.03.2024 im Rathaus Trebsen, Markt 13 während der Dienststunden
| Montag | von 09:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 16:00 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von 09:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 15:00 Uhr |
| Donnerstag | von 09:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 17:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 bis 12:00 Uhr |
im Raum 21 (Bauamt) zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich aus.
Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 18.03.2024 (mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift) bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen zum Entwurf Bebauungsplan Nr. 12 – „Wohngebiet Am Bahnhof“ OT Seelingstädt der Stadt Trebsen können gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Information zum Datenschutz
Im Beteiligungsverfahren zur öffentlichen Auslegung Bebauungsplan Nr. 12 – „Wohngebiet Am Bahnhof“ OT Seelingstädt“ der Stadt Trebsen, gemäß § 2, 3 und 4 BauGB haben Sie die Möglichkeit zu den ausliegenden Planunterlagen eine Stellungnahme abzugeben. Damit werden Ihre persönlichen Daten (Name und Anschrift) im Rahmen des Bauleitverfahrens erfasst, gespeichert und verarbeitet. Die eingegangenen Stellungnahmen werden für die Abwägung durch den Stadtrat in einer öffentlichen Sitzung zusammengestellt und bewertet.
Alle eingegangenen Stellungnahmen werden Bestandteil der Verfahrensakte zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 12 – „Wohngebiet Am Bahnhof“ OT Seelingstädt“ der Stadt Trebsen und werden somit im Rahmen der Genehmigung an Dritte (Vorhabenträger und Planungsbüro im Rahmen eines Auftragsverarbeitungsvertrages, LRA -Genehmigungsbehörde) weitergeleitet.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden im Rahmen des Verfahrens (Verfahrensakte) auf Dauer archiviert und können gemäß § 10 Abs. 3 BauGB von jedermann eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Sollten Sie mit dem Verfahrensweg nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht, Widerspruch gegen diese Verarbeitung Ihrer Daten einzulegen. Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine Mitteilung in Textform.
Bitte beachten Sie, dass wir anonyme Stellungnahmen in der Regel nicht berücksichtigen können.
Trebsen, den 31.01.2024