Immer wieder werden Grundstücke, auch im Stadtgebiet Trebsen incl. Ortsteile, von Waschbären heimgesucht. Sie sind auf Nahrungssuche und dabei sehr geschickt und erfinderisch. Rücksichtnahme auf das Eigentum anderer kennen sie nicht. So hinterlassen sie, bei seiner Nahrungssuche meist großen Sachschaden an Grundstück und Gebäude. Da der Waschbär keine natürlichen Feinde hat, kann er sich auch ungehindert vermehren. Jeder Grundstückseigentümer oder dessen Beauftragter darf auf seinem Grundstück Waschbären lebend fangen. Im Fachhandel können zertifizierte Lebendfallen in verschiedenen Größen erworben werden. Ist der Waschbär in die Falle gegangen, muss dieser beseitigt werden. Getötet werden darf das gefangene Tier nicht von dem Fänger selbst! Die fachgerechte Entsorgung des Waschbären muss zwingend durch einen Jäger oder eine zertifizierte und geschulte Person erfolgen. Wer eine Falle selbst erwirbt und aufstellt, ist auch dafür verantwortlich, diese nach Tierschutzgesetz täglich mindestens zweimal zu kontrollieren und im Falle eines Fangerfolges auch schnell zu handeln bzw. von einer sachkundigen Person handeln zu lassen.