An alle Hundehalterinnen und Hundehalter,
immer wieder gehen bei der Stadtverwaltung Trebsen Beschwerden über die Verunreinigungen durch Hundekot ein. Die Hinterlassenschaften der Tiere werden auf den öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Grünanlagen in Trebsen und den Ortsteilen einfach liegen gelassen und nicht beseitigt. Sie als Hundehalter sind jedoch dazu verpflichtet, das „Häufchen“ Ihres Hundes zu beseitigen. Hundekot ist Abfall und gehört in die Restmülltonne. Wer vorsätzlich oder fahrlässig die durch Tiere verursachten Verunreinigungen nicht unverzüglich entfernt, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit wird mit einem Verwarnungsgeld ab 10 Euro oder mit Bußgeld bis 100 Euro durch das Landratsamt des Landkreises Leipzig geahndet. Die Rechtsgrundlage hierfür ist das Sächsische Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsKrBodSchG) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog Umweltschutz A 2.6.1. Sinn und Zweck dieser Regelung besteht darin, die für den Menschen von Tierkot ausgehenden Gesundheitsgefahren zu minimieren und die Sauberkeit des Ortsbildes zu schützen. Hier sollte auch jeder Bürger zum Schutze der Allgemeinheit Zivilcourage zeigen und den Hundeführer an seine Pflichten erinnern. Ist der Hundeführer uneinsichtig, kann man diesen Vorfall beim Ordnungsamt zur Anzeige bringen. Für Hundebesitzer, die einen Hund ihr Eigen nennen, sind nach wie vor Hundekotbeutel in der Stadtverwaltung Trebsen erhältlich. Die Hundekotbeutel kosten pro Stück 0,03 Euro. Selbstverständlich können auch andere zur Aufnahme von Tierkot geeignete Behältnisse verwendet werden. Denken und handeln Sie bitte verantwortungsbewusst zum Schutze Aller und tragen Sie mit dazu bei, unsere Stadt und Ortsteile sauber zu halten.