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Amtsblatt der Stadt Trebsen mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

über die öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 12 – „Wohngebiet Am BahnhofOT Seelingstädt der Stadt Trebsengemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 28.02.2023 den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 12 – „Wohngebiet Am Bahnhof“ OT Seelingstädt der Stadt Trebsen mit Stand 08.11.2022 gemäß § 2 BauGB gebilligt und diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur erneuten öffentlichen Auslegung beschlossen.

Die Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 12 bestehen aus der Teil A Planzeichnung, Planzeichenerklärung und Teil B Textliche Begründung (Stand 08.11.2022) und folgenden Anhängen:

Anhang 1 – Luftbild

Anhang 2 – Auszug aus dem Liegenschaftskataster

Anhang 3 – Pflanzempfehlung

Die Planunterlagen einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 20.03.2023 bis 06.04.2023 im Rathaus Trebsen, Markt 13 während der Dienststunden

Montag

von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag

von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 19:00 Uhr

Mittwoch

von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 15:00 Uhr

Donnerstag

von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 17:00 Uhr

Freitag

von 9:00 bis 12:00 Uhr

im Raum 21 (Bauamt) zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich aus.

Gleichzeitig werden die Unterlagen im Internet auf www.trebsen.de und dem zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.

Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 06.04.2023 (mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift) bei der Stadtverwaltung abgegeben werden.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen zum Entwurf Bebauungsplan Nr. 12 – „Wohngebiet Am Bahnhof“ OT Seelingstädt der Stadt Trebsen können gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Information zum Datenschutz

Im Beteiligungsverfahren zur öffentlichen Auslegung Bebauungsplan Nr. 12 – „Wohngebiet Am Bahnhof“ OT Seelingstädt der Stadt Trebsen, gemäß § 2, 3 und 4 BauGB haben Sie die Möglichkeit zu den ausliegenden Planunterlagen eine Stellungnahme abzugeben. Damit werden Ihre persönlichen Daten (Name und Anschrift) im Rahmen des Bauleitverfahrens erfasst, gespeichert und verarbeitet. Die eingegangenen Stellungnahmen werden für die Abwägung durch den Stadtrat in einer öffentlichen Sitzung zusammengestellt und bewertet.

Alle eingegangenen Stellungnahmen werden Bestandteil der Verfahrensakte zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 12 – „Wohngebiet Am Bahnhof“ OT Seelingstädt der Stadt Trebsen und werden somit im Rahmen der Genehmigung an Dritte (Vorhabenträger und Planungsbüro im Rahmen eines Auftragsverarbeitungsvertrages, LRA -Genehmigungsbehörde) weitergeleitet.

Die eingegangenen Stellungnahmen werden im Rahmen des Verfahrens (Verfahrensakte) auf Dauer archiviert und können gemäß § 10 Abs. 3 BauGB von jedermann eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Sollten Sie mit dem Verfahrensweg nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht, Widerspruch gegen diese Verarbeitung Ihrer Daten einzulegen. Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine Mitteilung in Textform.

Bitte beachten Sie, dass wir anonyme Stellungnahmen in der Regel nicht berücksichtigen können.

Trebsen, den 10.03.2023

Stefan Müller
Bürgermeister