Gemäß § 9 Abs. 2, Satz 3 Bundesjagdgesetz werden hiermit alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Seelingstädt (Gemarkung Seelingstädt) gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, zur Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Seelingstädt
am Samstag, dem 1. April 2023, um 19:00 Uhr
in den Speicher Seelingstädt
recht herzlich eingeladen.
| Tagesordnung | |
| 1. | Begrüßung und Eröffnung |
| 2. | Bericht des Jagdvorstehers |
| 3. | Bericht des Rechnungsprüfers |
| 4. | Sonstiges |