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Amtsblatt der Stadt Trebsen mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 3/2023
Wissenswertes
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Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Seelingstädt

Gemäß § 9 Abs. 2, Satz 3 Bundesjagdgesetz werden hiermit alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Seelingstädt (Gemarkung Seelingstädt) gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, zur Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Seelingstädt

am Samstag, dem 1. April 2023, um 19:00 Uhr

in den Speicher Seelingstädt

recht herzlich eingeladen.

Tagesordnung

1.

Begrüßung und Eröffnung

2.

Bericht des Jagdvorstehers

3.

Bericht des Rechnungsprüfers

4.

Sonstiges

Weidmannsheil
Jagdgenossenschaft Seelingstädt