In unserem Storchennest an der Grundschule und auch im Ortsteil Seelingstädt sind wieder die Weißstörche angekommen und haben ihr Quartier bezogen. Um die Vögel nicht zu stören, ist ab sofort folgendes zu beachten und unbedingt einzuhalten: im Abstand von 1.000 m zu besetzten Neststandorten von Weißstörchen dürfen bis zum 15. September keine Feuerwerke der Klassen I bis IV abgebrannt werden. Nach § 39 Abs.1 Nr.1 BNatSchG ist es verboten, wildlebende Tiere mutwillig oder ohne vernünftigen Grund zu beunruhigen. Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG besteht zudem ein Störungsverbot für streng geschützte Tiere, wozu der Weißstorch zählt. Das Abbrennen von Feuerwerken führt zur Beunruhigung und ernsthaften Störungen der normalen Lebensweise wildlebender Tiere.