Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wir möchten Sie an dieser Stelle über den aktuellen Stand der Planungen zu 2 Radwegen informieren und einen Einblick geben, wie es weitergeht.
Radweg Trebsen – Altenhain – Kurzer Überblick zum Planfestellungsverfahren
Die Maßnahme befindet sich derzeit in der Antragsvorbereitung. Aktuell werden die vollständigen Planunterlagen erarbeitet, die anschließend als offizieller Antrag eingereicht werden. Parallel dazu führt ein geotechnisches Ingenieurbüro Probenahmen für die wassertechnische Untersuchung durch. Die Analyse der Proben sowie die Erstellung des entsprechenden Fachberichts laufen bereits. Mit dem abschließenden Bericht wird Ende März gerechnet; seine Ergebnisse fließen direkt in die Planungsunterlagen ein.
Nach Einreichung des Antrags prüft die zuständige Behörde zunächst die Vollständigkeit der Unterlagen. Anschließend erfolgt die öffentliche Bekanntmachung, und die Planunterlagen werden zur Einsicht ausgelegt. Gleichzeitig werden die Träger öffentlicher Belange beteiligt, und betroffene Bürgerinnen und Bürger erhalten die Möglichkeit, Einwendungen vorzubringen.
Alle Stellungnahmen und Einwendungen werden ausgewertet und dem Vorhabenträger zur Erwiderung übermittelt. Falls erforderlich, können sich daraus Änderungen oder Ergänzungen der Planung ergeben. Je nach Verfahrensverlauf kann zudem ein Erörterungstermin stattfinden, in dem offene Punkte gemeinsam besprochen werden.
Den Abschluss des Verfahrens bildet der Planfeststellungsbeschluss. Dieser wird den Einwendern, den beteiligten Stellen sowie den Naturschutzverbänden zugestellt bzw. öffentlich bekannt gemacht.
B 107, KP-Ausbau nördlich Trebsen mit Anbau eines Radweges
Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Gemeinschaftsmaßnahme zwischen der Stadt Trebsen und der Straßenbauverwaltung, wobei die Stadt Trebsen als Vorhabenträger fungiert. Eine entsprechende Planungsvereinbarung, die eine Leistungserbringung bis einschl. LPH 4 gem. HOAI OP VA umfasst, wurde zwischen den Beteiligten dazu geschlossen.
Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Leipzig hat mitgeteilt, dass sich das Vorhaben derzeit in der Phase der Entwurfsplanung befindet. Ziel ist es, diese durch Genehmigung der Vorentwurfsunterlagen im Ill. Quartal 2026 abzuschließen. Die hierzu erforderliche Sicherheitsauditierung wurde bereits erfolgreich abgeschlossen, so dass insgesamt Einvernehmen mit der technischen Planung besteht. Die zugehörigen LBP-Maßnahmen befinden sich momentan in der Ergänzung.
Abgestimmtes Ziel ist es, bis spätestens Ende April 2026 die Vorentwurfs- einschl. zugehöriger Grunderwerbsunterlagen fertigzustellen und zu übergeben. Diese sind durch den Vorhabenträger aufzustellen und anschließend bei der Straßenbauverwaltung zur Genehmigung einzureichen.
Die nachfolgende Beauftragung der zugehörigen Ausführungsplanung, auf deren Grundlage die Ausschreibung erforderlicher baulicher Leistungen erfolgt, setzt ein hergestelltes Baurecht voraus.
Grundsätzlich unterliegt das Vorhaben der Planfeststellungspflicht (§ 17 FStrG). Sollte weiterhin ein Fall von unwesentlicher Bedeutung (§ 74 Abs. 7 VwVfG) erreicht werden können, bei dem mit allen am Vorhaben Beteiligten Einvernehmen hergestellt werden kann, können Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahren entfallen.
Bei positivem Verlauf und vorbehaltlich der finanziellen Mittelbereitstellung kann dann ein Baubeginn voraussichtlich im Jahr 2027 erreicht werden.
Derzeit überprüft das Planungsbüro, gemäß den im Januar 2026 zwischen dem LASuV und der Stadt Trebsen gemeinsam abgestimmten Festlegungen zum weiteren Planungsablauf, die Eigentümerdaten. Die aktualisierten Daten werden im Anschluss dem Vorhabenträger - der Stadt zur Einholung der erforderlichen Bauerlaubnisvereinbarungen übermittelt, welche bei Erlangung eine wesentliche Voraussetzung für den Entfall eines Baurechtsverfahrens darstellen.
Gelingt kein Einvernehmen mit allen am Vorhaben Betroffener / Beteiligter, wird ein förmliches Baurechtsverfahren notwendig, was eine zusätzliche Verfahrensdauer von mindestens eineinhalb Jahren erfordert.