Titel Logo
Amtsblatt der Stadt Trebsen mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung der Stadt Trebsen für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Stadtrat in der Sitzung am 28.02.2023 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird festgesetzt:

im Ergebnishaushalt mit dem

-

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

7.054.221 EUR

-

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

9.462.072 EUR

-

Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf

-2.407.851 EUR

-

Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

0 EUR

-

Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf

0 EUR

-

Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf

0 EUR

-

Gesamtergebnis) auf

-2.407.851 EUR

-

Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf

0 EUR

-

Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf

0 EUR

-

Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf

323.373 EUR

-

Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf

0 EUR

-

veranschlagtes Gesamtergebnis auf

-2.084.478 EUR

im Finanzhaushalt mit dem

-

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

6.615.962 EUR

-

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

8.589.290 EUR

-

Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

-1.973.328 EUR

-

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.021.980 EUR

-

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.804.210 EUR

-

Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-782.230 EUR

-

Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-2.755.558 EUR

-

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 EUR

-

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 EUR

-

Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 EUR

-

Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf

-2.755.558 EUR

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf  —  0 EUR

festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

380 v.H.

b)

für die Grundstücke

410 v.H.

2.

Gewerbesteuer

Gewerbesteuer

410 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan

wird auf  —  1.200.000 EUR

festgesetzt.

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Trebsen, den 28.02.2023

Stefan Müller
Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist.

2.

Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3.

der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist

a)

die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b)

die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023 liegt gemäß § 76 Abs. 3 SächsGemO in der Zeit vom 11.04.2023 bis 19.04.2023 im Rathaus, Markt 13 - Zimmer 14 zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung

Di.,

9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 19:00 Uhr,

Do.,

9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr,

Fr.,

9:00 bis 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme für jedermann aus.

Folgende Bestätigung der Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 erging mit Bescheid des Landratsamtes Landkreis Leipzig, Amt für Rechts-, Kommunal- und Ordnungsangelegenheiten, am 23.03.2023:

Bescheid

1.

Die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses des Stadtrates der Stadt Trebsen Nr. SR/03/2023 vom 28. Februar 2023 zur Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird bestätigt.

2.

Der Bescheid ergeht kostenfrei.