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Amtsblatt der Stadt Trebsen mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschluss über die öffentliche Beteiligung des Entwurfs der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB „Am Stellwerk“ OT Seelingstädt der Stadt Trebsen

Der Stadtrat der Stadt Trebsen hat in seiner Sitzung am 26.03.2024 mit Beschluss-Nr. SR/07/2024 den Entwurf der Ergänzungssatzung „Am Stellwerk“ OT Seelingstädt, in der Fassung vom 06.02.2023 samt Begründung gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt. Parallel wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Die Ergänzungssatzung dient der Einbeziehung der Flurstücke 280/21 (tlw.), 285/1 (tlw.) und 286/1 (tlw.) in der Gemarkung Seelingstädt der Stadt Trebsen in den im Zusammenhang bebauten Innenbereich auf einer Fläche von rund 0,3 ha. Der Geltungsbereich ist beigefügter Abbildung zu entnehmen.

Der Entwurf der Satzung mit Begründung ist nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom

22.04.2024 bis einschließlich 24.05.2024

im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://www.trebsen.de/rathaus-buergerservice/aktuelles/bekanntmachungen/

und www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

sowie über das zentrale Landesportal unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/trebsen/startseite

Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist in der Stadtverwaltung Trebsen, Markt 13, 04687 Trebsen während der nachfolgenden Dienstzeiten

Montag

09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Dienstag

09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch

09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 14:00 Uhr

Donnerstag

09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Freitag

09:00 - 12:00 Uhr

ausgelegt.

Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an info@trebsen.de oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.

Für Rückfragen zur Planung steht neben der Stadtverwaltung Trebsen auch die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon (0 34 23) 7 58 60 0, Fax (0 34 23) 7 58 60 59,

E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Trebsen, 27.03.2024

Stefan Müller
Bürgermeister