Zum 01.01.2024 waren in der Stadt Trebsen und den Ortsteilen insgesamt 356 Hunde amtlich registriert. Leider muss regelmäßig festgestellt werden, dass Hundebesitzer und Hundeführer beim Ausführen ihrer Lieblinge öffentliche Straßen, Wege, Plätze und Grünanlagen in Trebsen und den Ortsteilen verunreinigen, indem sie die Hinterlassenschaften ihrer Tiere nicht beseitigen. Hier sollte auch jeder Bürger zum Schutze der Allgemeinheit Zivilcourage zeigen und den Hundeführer an seine Pflichten erinnern. Ist der Hundeführer uneinsichtig, kann man diesen Vorfall beim Ordnungsamt zur Anzeige bringen. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die durch Tiere verursachten Verunreinigungen nicht unverzüglich entfernt. Diese Ordnungswidrigkeit wird mit Verwarnungsgeld ab 10 Euro oder mit Bußgeld bis 100 Euro durch das Landratsamt des Landkreises Leipzig geahndet. Die Rechtsgrundlage hierfür ist das Sächsische Kreislaufwirtschafts – und Bodenschutzgesetz (SächsKrBodSchG) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog Umweltschutz A 2.6.1. Sinn und Zweck dieser Regelung besteht darin, die für den Menschen von Tierkot ausgehenden Gesundheitsgefahren zu minimieren und die Sauberkeit des Ortsbildes zu schützen. Für Hundebesitzer, die einen Hund ihr Eigen nennen, sind nach wie vor Hundekotbeutel in der Stadtverwaltung Trebsen erhältlich. Die Hundekotbeutel kosten pro Stück 0,03 Euro. Selbstverständlich können auch andere zur Aufnahme von Tierkot geeignete Behältnisse verwendet werden. Werte Hundehalter, denken und handeln Sie bitte solidarisch zum Schutze der Allgemeinheit.