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Amtsblatt der Stadt Trebsen mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Luftbild

Planausschnitt

Der Stadtrat hat mit Beschluss (SR/13/2023) vom 25.04.2023 den Entwurf zur Ergänzungs- und Klarstellungssatzung für Pauschwitz gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung beschlossen.

Die Planunterlagen zur Satzung bestehen aus der Teil A Planzeichnung und Teil B Textliche Festsetzung (01.03.2023), Grünordnungsplan sowie der Begründung.

Die Planunterlagen einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 23.05.2023 bis 24.06.2023 im Rathaus Trebsen, Markt 13 während der Dienststunden

Montag

von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag

von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch

von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 15:00 Uhr

Donnerstag

von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 17:00 Uhr

Freitag

von 9:00 bis 12:00 Uhr

im Raum 21 (Bauamt) zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich aus.

Gleichzeitig werden die Unterlagen im Internet auf www.trebsen.de und dem zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.

Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 24.06.2023 (mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift) bei der Stadtverwaltung abgegeben werden.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen zum Entwurf der Ergänzungs- und Klarstellungssatzung für Pauschwitz können gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Information zum Datenschutz

Im Beteiligungsverfahren zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur Ergänzungs- und Klarstellungssatzung für Pauschwitz, gemäß § 2, 3 und 4 BauGB haben Sie die Möglichkeit zu den ausliegenden Planunterlagen eine Stellungnahme abzugeben. Damit werden Ihre persönlichen Daten (Name und Anschrift) im Rahmen des Bauleitverfahrens erfasst, gespeichert und verarbeitet. Die eingegangenen Stellungnahmen werden für die Abwägung durch den Stadtrat in einer öffentlichen Sitzung zusammengestellt und bewertet.

Alle eingegangenen Stellungnahmen werden Bestandteil der Verfahrensakte zur Aufstellung der Ergänzungs- und Klarstellungssatzung für Pauschwitz und werden somit im Rahmen der Genehmigung an Dritte (LRA -Genehmigungsbehörde) weitergeleitet.

Die eingegangenen Stellungnahmen werden im Rahmen des Verfahrens (Verfahrensakte) auf Dauer archiviert und können gemäß § 10 Abs. 3 BauGB von jedermann eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Sollten Sie mit dem Verfahrensweg nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht, Widerspruch gegen diese Verarbeitung Ihrer Daten einzulegen. Möchten Sie vom Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine Mitteilung in Textform. Bitte beachten Sie, dass wir anonyme Stellungnahmen in der Regel nicht berücksichtigen können.

Trebsen, den 12.05.2023

Stefan Müller
Bürgermeister