Titel Logo
Stadtjournal der Stadt Trebsen mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 5/2026
Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Unsere Störche sind wieder da!

Grenze Trebsen

Grenze Seelingstädt

In unserem Storchennest an der Grundschule und auch im Ortsteil Seelingstädt sind wieder die Weißstörche angekommen und haben ihren Horst bezogen. Um die Vögel nicht zu stören, ist ab sofort Folgendes zu beachten und unbedingt einzuhalten: Im Abstand von 1.000 m zu besetzten Neststandorten von Weißstörchen dürfen bis zum 15. September keine Feuerwerke der Klassen I bis IV abgebrannt werden. Nach § 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist es verboten, wildlebende Tiere mutwillig oder ohne vernünftigen Grund zu beunruhigen. Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG besteht zudem ein Störungsverbot für streng geschützte Tiere, wozu der Weißstorch zählt. Das Abbrennen von Feuerwerken führt zur Beunruhigung und ernsthaften Störungen der normalen Lebensweise wildlebender Tiere.

Annett Thiemann
Sachbearbeiterin Hauptamt