In seiner öffentlichen Sitzung am 27.06.2023 hat der Stadtrat die Antragsteller für die Vorschlagsliste der Stadt Trebsen zur Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 gewählt.
Die Vorschlagsliste der Stadt Trebsen wird vom 24.07.2023 bis 01.08.2023
| Montag | 9:00 bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 9:00 bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 9:00 bis 12.00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr |
| Freitag | 9:00 bis 12:00 Uhr |
öffentlich zu jedermanns Einsicht in der Stadtverwaltung Trebsen, Markt 13, 04687 Trebsen, Hauptamt (Zimmer 4) ausgelegt und auf der Website der Stadt Trebsen (Rathaus/Bürgerservice – Bekanntmachungen) veröffentlicht.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der Stadt Trebsen schriftlich oder zur Niederschrift oder bei dem Amtsgericht schriftlich oder zu Protokoll Einspruch erhoben werden. Der Einspruch kann nur damit begründet werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach den § 32 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 nicht aufgenommen werden sollten.
Trebsen, den 14.07.2023