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Amtsblatt der Stadt Trebsen mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Trebsen

Die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm schreibt seit 2007 in fünfjährigem Turnus die Erstellung von Lärmkarten in Ballungsräumen sowie im Einwirkbereich von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen vor. Daran anschließend sind in Lärmaktionsplänen Maßnahmen zur Lärmminderung abzuwägen und gegebenenfalls festzulegen. Die §§ 47a bis 47f Bundesimmissionsschutzgesetz setzen die Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie zur Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung unter Einbindung der Öffentlichkeit um.

Die aktuelle Lärmkartierung wurde 2022 in Zuständigkeit des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) durchgeführt. Gemäß gesetzlicher Vorgabe sind Straßenzüge mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Fahrzeugen im Jahr kartierungspflichtig. Aufgrund einer umfassenden Änderung der zugrundeliegenden Berechnungsmethode sind die Lärmkartierungen der vergangenen Jahre mit den ermittelten Werten aus dem Jahre 2022 nicht mehr 1:1 vergleichbar. Berechnet wurde die Höhe der Geräuschbelastungen und die Zahl der damit betroffenen Menschen in den jeweiligen Pegelklasse. Aufgrund einer anderen statistischen Verteilung der Einwohner im Berechnungsmodell, hin zu den lautesten Fassaden, sind gegenüber der letzten Kartierung deutlich höhere Betroffenheiten festzustellen, selbst bei gleichbleibender Verkehrssituation.

Auf dem Gebiet der Gemeinde Trebsen wurden im Rahmen der Lärmkartierung die von einem Teilabschnitt der A 14 ausgehende Lärmbelastung untersucht:

Über die Ergebnisse der vom Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) vorgenommenen Lärmkartierung 2022 (Lärmkarten und Betroffenenzahlen) können sich interessierte Anwohner im Internetauftritt des LfULG unter folgenden Links informieren:

https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html

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Karte der Lärmkartierung

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Kartenanwendung im iDA öffnen / https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/ida/p/laerm?

Bitte beachten Sie dabei die auf der Website eingestellte „Hilfestellung zur Interpretation der Ergebnisse der Lärmkartierung“.

Gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz steht nun die Gemeinde Trebsen vor der Aufgabe, sich im Rahmen eines Lärmaktionsplans mit der vorhandenen und in der Lärmkartierung dargestellten Lärmsituation auseinanderzusetzen. Gegenstand der Lärmaktionsplanung sind ausschließlich verkehrliche Lärmbelastungen, auch über die im Rahmen der Lärmkartierung untersuchten Straßen hinaus, sofern relevante Konflikte bestehen.

Lärmaktionspläne dienen der wirksamen Verhinderung oder Minimierung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen und sind in Zuständigkeit der Gemeinden zu erstellen, im Turnus von 5 Jahre zu gilt diese zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben.

Die Gemeinde Trebsen beabsichtigt, im Rahmen der Lärmaktionsplanung auf die Festschreibung von Minderungsmaßnahmen im Aktionsplan zu verzichten (Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen).

Ausschlaggebend hierfür sind folgende Gründe:

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Im Ergebnis der Lärmkartierung wurden im Einwirkbereich des kartierungspflichtigen Teilabschnittes der A 14 keine Lärmbetroffenheiten oberhalb der Gesundheitsrelevanz festgestellt.

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An der A 14 erfolgte 2005-2010 eine Lärmsanierung, damit Ausschöpfung des rechtlichen Handlungsspielraums an der BAB.

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An der, in der Lärmkartierung nicht kartierungspflichtigen B 107, wurde 2015-2016 bereits eine freiwillige Lärmsanierung im Abschnitt von der Ortsdurchfahrt Trebsen bis zur Ortsdurchfahrt Schmölen gemäß Verkehrslärmschutz-RL passiv, durchgeführt. Damit auch hier Ausschöpfung des möglichen rechtlichen Handlungsspielraums.

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Die Gemeinde Trebsen selbst hat keine Handlungsbefugnis für die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen an Bundesstraßen oder der BAB, die sich aus der Festlegung in einem Lärmaktionsplan ergeben.

Aus den vorgenannten Gründen beabsichtigt die Gemeinde Trebsen einen Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen zu erstellen.

Die betroffene lokale Öffentlichkeit ist am Verfahren der Lärmaktionsplanung aktiv zu beteiligen. Deshalb möchten wir Sie hiermit auffordern, Hinweise und Einwendungen zur Lärmaktionsplanung per Post, per E-Mail (info@trebsen.de) oder persönlich zur Niederschrift vom 24.06.2024 bis zum 19.07.2024 im Rathaus der Stadt Trebsen, zu den bekannten Öffnungszeiten anzubringen.

Nach Ende der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt unter Abwägung der eingegangenen Rückmeldungen die endgültige Beschlussfassung des Lärmaktionsplanes im Stadtrat.

Trebsen, 28.05.2024

Stefan Müller
Bürgermeister