Unser Storchennest an der Grundschule ist auch in diesem Jahr wieder von Weißstörchen bezogen wurden. Es konnte bereits sogar Nachwuchs gesichtet werden. Umso größer ist die Freude, dass seit diesem Jahr ein neues Storchennest im OT Seelingstädt dazugekommen ist, welches ebenfalls mit einem Storchenpaar besetzt ist.
Um die Vögel nicht zu stören, ist ab sofort Folgendes zu beachten und unbedingt einzuhalten: im Abstand von 1.000 m zu besetzten Neststandorten von Weißstörchen dürfen bis zum 15. September keine Feuerwerke der Klassen I bis IV abgebrannt werden.
Nach § 39 Abs.1 Nr.1 BNatSchG ist es verboten, wildlebende Tiere mutwillig oder ohne vernünftigen Grund zu beunruhigen. Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG besteht zudem ein Störungsverbot für streng geschützte Tiere, wozu der Weißstorch zählt. Das Abbrennen von Feuerwerken führt zur Beunruhigung und ernsthaften Störungen der normalen Lebensweise wildlebender Tiere.