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Stadtjournal der Stadt Trebsen mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 7/2026
Mitteilungen
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Einsatz von Gartengeräten

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorschriften des § 7 Absatz 1 der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. Bundesimmissionsschutzverordnung bei dem Einsatz von Gartengeräten zu beachten sind. Insbesondere wird auf die Einhaltung der in der Verordnungen und deren Anhang genannten Ruhezeiten verwiesen.

Sandra Reich-Lieckfeldt
Leiterin Hauptamt