Zum 01.01.2025 trat die Reform der Grundsteuer in Kraft. Um weiterhin einkommensneutral zu bleiben, senkten wir die Hebesätze der Grundsteuer A und B auf 300 % bzw. 350 %. Zu diesem Zeitpunkt lagen uns jedoch noch nicht alle Messbescheide zur Grundsteuer A vor, sodass es sich bei diesem Hebesatz um eine Schätzung handelte. Nun sind alle Messbescheide für die Grundsteuer A eingegangen und es stellte sich heraus, dass wir den Hebesatz zu stark gesenkt hatten. Zum 01.01.2026 wird der Hebesatz nun auf 480 % angehoben, um die Einkommensneutralität wieder herzustellen. Steuerzahler der Grundsteuer A erhalten am Jahresanfang 2026 neue Bescheide von der Stadt Trebsen.
Dies betrifft ausschließlich die Besitzer von land- und/oder forstwirtschaftlichen Flächen.