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Stadtjournal der Stadt Trebsen mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 9/2025
Mitteilungen
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Entsorgung von Pflanzenabfällen

Jedes Jahr stellt sich mit beginnendem Herbst für viele Grundstücksbesitzer und Gartenliebhaber wieder die Frage: „Wie entsorge ich meine Garten- und Pflanzenabfälle richtig? Darf ich in meinem Garten Pflanzenabfälle verbrennen?“ Die Antwort lautet: nein! Die Verbrennung von Pflanzenabfällen ist grundsätzlich verboten. Dies ergibt sich aus § 28 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Demnach dürfen Abfälle zum Zweck der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen behandelt, gelagert oder abgelagert werden. Anfallende Pflanzenabfälle sind auf der Grundlage des KrWG zu verwerten. Die Verwertung kann durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren auf dem Grundstück, auf dem sie angefallen sind, erfolgen. Gegebenenfalls sind Pflanzenabfälle vorher durch eine geeignete mechanische Behandlung, wie beispielsweise Häckseln oder Schreddern, aufzubereiten. Für haushaltsübliche Mengen wird die Nutzung einer Biotonne empfohlen. Große Mengen Grünabfälle können ganzjährig kostenpflichtig an den Sammelstellen der KELL Kommunalentsorgung Landkreis Leipzig GmbH oder privaten Entsorgern abgegeben werden.

Weiterhin wird noch darauf hingewiesen, dass auch das Verbrennen von Pflanzenabfällen in Feuerschalen und Feuerkörben ausgeschlossen ist.

Annett Thiemann
Sachbearbeiterin Ordnungsamt