Beschluss-Nr. SR/20251217/Ö6.1:
Beschluss - Forsteinrichtungswerk für den Körperschaftswald der Stadt Treuen für die Jahre 2024-2033
Der Stadtrat der Stadt Treuen beschließt das Forsteinrichtungswerk für den Körperschaftswald der Stadt Treuen für die Jahre 2024 – 2033.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): | 23 (2 Mandate nicht besetzt) |
| davon anwesend: | 19 |
| Ja-Stimmen: | 19 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Bemerkung:
Aufgrund des § 20 Abs. 1 der Sächs. Gemeindeordnung war kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss-Nr. SR/20251217/Ö6.2:
Beschluss - Forstlicher Wirtschaftsplan für das Jahr 2026
Der Stadtrat der Stadt Treuen beschließt den Waldwirtschaftsplan 2026 für den Körperschaftswald der Stadt Treuen gemäß Anlage.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): | 23 (2 Mandate nicht besetzt) |
| davon anwesend: | 19 |
| Ja-Stimmen: | 19 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Bemerkung:
Aufgrund des § 20 Abs. 1 der Sächs. Gemeindeordnung war kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss-Nr. SR/20251217/Ö6.3:
Solarpark A 72 - Weißensand
Hier: Gestattungsvertrag - Kabeltrasse und Übergabestation
Der Stadtrat der Stadt Treuen beschließt den Gestattungsvertrag mit der Solarpark A72 Weißensand GmbH & Co. KG für eine neu zu verlegende Kabeltrasse mit Übergabestation an das Umspannwerk im Industrie- und Gewerbegebiet „Goldene Höhe, TG IV“ in der vorliegenden Form.
Die Trasse auf Flächen im Eigentum der Stadt Treuen umfasst eine Länge von 1.048 m, es wird hierfür ein einmaliges Entgelt in Höhe von 15.000,00 € entrichtet. Zur Sicherung der Rückbauansprüche auf die vollständige Entfernung der Kabeltrasse und Übergabestation wird eine entsprechende Sicherheit in Höhe von 45.000 € hinterlegt.
Es wird für alle benötigten Flurstücke die Eintragung einer Dienstbarkeit (Kabel- und Leitungsrecht sowie Übergabestation) im Grundbuch genehmigt.
Die Gestattung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung aller anderen betroffenen Eigentümer.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): | 23 (2 Mandate nicht besetzt) |
| davon anwesend: | 19 |
| Ja-Stimmen: | 19 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Bemerkung:
Aufgrund des § 20 Abs. 1 der Sächs. Gemeindeordnung war kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss-Nr. SR/20251217/Ö6.4:
Sanierung und Modernisierung Goethehalle/Bürgerhaus sowie Errichtung eines Anbaus
hier: Los 18 - Betonboden
Der Stadtrat der Stadt Treuen beschließt, die Leistung für Los 18 – Betonboden an die Firma Pommer Spezialbetonbau GmbH aus Leipzig zu einem Angebotspreis von 83.191,95 EUR brutto zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
| Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): | 23 (2 Mandate nicht besetzt) |
| davon anwesend: | 19 |
| Ja-Stimmen: | 17 |
| Nein-Stimmen: | 1 |
| Stimmenthaltungen: | 1 |
Bemerkung:
Aufgrund des § 20 Abs. 1 der Sächs. Gemeindeordnung war kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss-Nr. SR/20251217/Ö6.5:
Sanierung und Modernisierung Goethehalle/Bürgerhaus sowie Errichtung eines Anbaus
hier: Los 20 – Bodenbelag
Der Stadtrat der Stadt Treuen beschließt, die Leistung für Los 20 – an die Firma Bolz Bodenverlegung aus Ellefeld zu einem Angebotspreis von 105.636,60 EUR brutto zu vergeben.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): | 23 (2 Mandate nicht besetzt) |
| davon anwesend: | 19 |
| Ja-Stimmen: | 18 |
| Nein-Stimmen: | 1 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Bemerkung:
Aufgrund des § 20 Abs. 1 der Sächs. Gemeindeordnung war kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss-Nr. SR/20251217/Ö7.1:
Bestätigung Jahresabschluss 31.12.2024 der TWV
Die Bürgermeisterin, welche die Stadt Treuen als Gesellschafterin der TREUENER WOHNUNGSVERWALTUNGSGESELLSCHAFT mbH vertritt, wird beauftragt, folgenden Gesellschafterbeschluss zu fassen:
Der Jahresabschluss der TREUENER WOHNUNGSVERWALTUNGSGESELLSCHAFT mbH für das Jahr 2024 wird in der vorliegenden Form festgestellt.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 88.600,03 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): | 23 (2 Mandate nicht besetzt) |
| davon anwesend: | 19 |
| Ja-Stimmen: | 19 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Bemerkung:
Aufgrund des § 20 Abs. 1 der Sächs. Gemeindeordnung war kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss-Nr. SR/20251217/Ö7.2:
Entlastung des Geschäftsführers der TWV für das Geschäftsjahr 2024
Die Bürgermeisterin, welche die Stadt Treuen als Gesellschafterin der TREUENER WOHNUNGSVERWALTUNGSGESELLSCHAFT mbH vertritt, wird beauftragt, folgenden Gesellschafterbeschluss zu fassen:
Der Geschäftsführer, Herr Alexander Spitzner, wird für das Wirtschaftsjahr 2024 entlastet.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): | 23 (2 Mandate nicht besetzt) |
| davon anwesend: | 19 |
| Ja-Stimmen: | 19 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Bemerkung:
Aufgrund des § 20 Abs. 1 der Sächs. Gemeindeordnung war kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss-Nr. SR/20251217/Ö7.3:
Entlastung des Aufsichtsrates der TWV für das Geschäftsjahr 2024
Die Bürgermeisterin, welche die Stadt Treuen als Gesellschafterin der TREUENER WOHNUNGSVERWALTUNGSGESELLSCHAFT mbH vertritt, wird beauftragt, folgenden Gesellschafterbeschluss herbei zu führen:
„Der Stadtrat beschließt die Entlastung des Aufsichtsrates der Treuener Wohnungsverwaltungsgesellschaft mbH für das Wirtschaftsjahr 2024.“
Da die Bürgermeisterin selbst Mitglied im zu entlastenden Aufsichtsrat war, soll die Stadt Treuen bei der Beschlussfassung nicht durch die Bürgermeisterin selbst, sondern durch den Verhinderungsvertreter vertreten werden.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): | 23 (2 Mandate nicht besetzt) |
| davon anwesend: | 19 |
| Ja-Stimmen: | 17 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 1 |
Bemerkung:
Aufgrund des § 20 Abs. 1 der Sächs. Gemeindeordnung war ein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Die Beschlussvorlagen mit der Sach- und Rechtslage zu den Beschlüssen sowie weitere Informationen zu den Stadtratssitzungen finden Sie im Bürgerinformationsportal unter www.treuen.de oder direkt über den QR-Code: