„Ein hiesiger Bürger wurde in der Nacht vom Freitag zum Sonnabend im Flur oder Hofraum eines hiesigen Restaurants ziemlich erheblich verletzt. Ueber Täterschaft und Art der Ausführung war bisher Bestimmtes nicht in Erfahrung zu bringen.“ so heißt es in der „Treuener Zeitung für Stadt und Land“ am Dienstag den 19. Dezember 1905.
Eine Woche später berichtet man im „Sächsischen Volksblatt“ folgendes: „In der Nacht vom Freitag zum Sonnabend voriger Woche haben zwei hiesige Herren, der Architekt Blei und der Kaufmann Schmidt, in einer hiesigen Konditorei Herrn Lehrer Wiedemann […] so lange gehänselt, verhöhnt und aufgezogen, bis der Streit in Tätlichkeiten ausartete, wobei dem alten 60jährigen Herrn Lehrer W. ein Auge fast aus dem Kopf geschlagen und derselbe auch sonst in einer Weise bearbeitet wurde, daß er in absehbarer Zeit seinen Beruf nicht wieder aufnehmen kann. Aber auch Herr Architekt Blei wird noch lange an den Folgen jener Keilerei zu kauen haben.“
Doch was war nun genau geschehen. Ein etwas ausführlicherer Tätlichkeitsbericht vom 31.12.1905 gibt mehr Aufschluss.
Demnach gerieten Blei und Wiedemann, in der Nacht vom 16.12.1905, in eine heftige politische Diskussion, während derer Blei zunehmende beleidigender wurde und Wiedemann hänselte und verhöhnte bis er ihm sogar Bier ins Gesicht spuckte.
Wiedemann „dessen Tschechenblut im angetrunkenen Zustand schon mal aufwallt und jeder ihm gern aus dem Wege geht“ folgte Blei zum Pissoir oder in den Hausflur des Gasthauses und stach ihn mit seinem Messer. Der 27jährige Sohn der Gasthausbesitzerin hatte dies alles beobachtet und eilte Blei zu Hilfe. Derweil wurde Wiedemann von Schmidt im Gastraum verprügelt und ihm „fast ein Auge ausgeschlagen“. Der wüsten Schlägerei konnte letzten Endes Einhalt geboten werden. In den Ausführungen wird noch weiter erwähnt, dass der Architekt Blei, bei seinem Jungen Alter von 28 Jahren, doch bereits vier Mal in Messerstechereien verwickelt war und er in angetrunkenem Zustand sich „derart gemein benimmt, dass es schon öfter zu den wüstesten Ausschreitungen gekommen ist“. Eine Mitschuld wird auch dem jungen Wirt, der Sohn der Gasthausbesitzerin, zugeschrieben, da es nach damaligem Recht seine Pflicht gewesen wäre die bereits angetrunkenen Gäste des Lokals zu verweisen und nicht noch weitere alkoholische Getränke an diese auszuschenken.
Ob und in wie Weit die beteiligten eine Strafe erhielten geht aus dem Bericht leider nicht hervor. Doch das Schanklokal bekam die Auflage bereits 22 Uhr Schließen zu müssen, für die Dauer von fünf Monaten.
Nachgelesen in Zeitungen und Akten des Stadtarchivs Treuen