Die Gebühren für den Personalausweis wie hier zu sehen sind gestiegen.
Am 30. Januar 2026 hat der Bundesrat der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (VerwaltEntlastVO) zugestimmt.
Mit dieser Verordnung wurden unter anderem die Gebühren für die Beantragung eines Personalausweises angepasst.
Die neuen Gebühren gelten seit dem 07. Februar 2026:
46,00 Euro für Antragstellende ab 24 Jahren
27,60 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, diese Änderung bei der Beantragung von Personalausweisen zu beachten.