Am 15.05.2026 sind fällig:
| - | die zweite Rate der Grundsteuer, |
| - | die zweite Rate der Gewerbesteuer. |
Wir bitten um pünktliche Bezahlung.
Bei erteiltem SEPA Mandat werden die fälligen Beträge eingezogen.
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Fälligkeitstermin keine separaten Zahlungsaufforderungen versendet werden.