Der Stadtrat fasste auf seiner Sitzung am 15.05.2026 folgenden Beschluss
Beschluss-Nr. SR/20260513/Ö5.1:
Beschluss der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans der Stadt Treuen für die Haushaltsjahre 2026 und 2027
Auf Grundlage der §§ 74 bis 76 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) sowie der Sächsischen Kommunalhaushaltsverordnung (SächsKomHVO) in der jeweils geltenden Fas-sung beschließt der Stadtrat der Stadt Treuen die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026 und 2027.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23 (2 Mandate nicht besetzt)
davon anwesend: 19
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: 3
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 20 Abs. 1 der Sächs. Gemeindeordnung war kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss-Nr. SR/20260513/Ö5.2:
Beschluss zum Gesamtabschluss für die Haushaltsjahre 2026/2027
Der Stadtrat der Stadt Treuen beschließt, auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses gemäß § 88b Abs. 1 SächsGemO für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 zu verzichten.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23 (2 Mandate
nicht besetzt)
davon anwesend: 19
Ja-Stimmen: 18
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 1
Bemerkung:
Aufgrund des § 20 Abs. 1 der Sächs. Gemeindeordnung war kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss-Nr. SR/20260513/Ö6.1:
Beschluss zum Antrag Fraktion "DIE LINKE" Bündnis "Bürgermeister für den Frieden"
Der Stadtrat der Stadt Treuen beschließt den Beitritt zum Bündnis „Bürgermeister für den Frieden“.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, unverzüglich die entsprechenden Schritte zur Registrierung des Beitritts zu vollziehen. Über den Vollzug ist der Stadtrat zu unterrichten.
Der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag in Höhe von ca. 12 € im Jahr sowie die Kosten der Beflaggung sind im Produkt der Kultur und Heimatpflege einzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23 (2 Mandate nicht besetzt)
davon anwesend: 19
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 7
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 20 Abs. 1 der Sächs. Gemeindeordnung war kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss-Nr. SR/20260513/Ö7.1:
Vergabebeschluss zur Gemeinschaftsbaumaßnahme „Treuen, Nordstraße und Humboldstraße Kanal und Straßenbau“
Der Stadtrat der Stadt Treuen beschließt, die Leistung für das Bauteil 3, Straßenbau der Gemeinschaftsbaumaßnahme „Treuen, Nordstraße und Humboldstraße Kanal und Deckenbau“ an die Firma TIW GmbH, 08538 Weischlitz zu einem Angebotspreis von 222.563,39 EUR brutto zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Stadträte (einschl. Bgm. als Vors.): 23 (2 Mandate nicht besetzt)
davon anwesend: 19
Ja-Stimmen: 19
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 20 Abs. 1 der Sächs. Gemeindeordnung war kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Die Beschlussvorlagen mit der Sach- und Rechtslage zu den Beschlüssen sowie weitere Informationen zu den Stadtratssitzungen finden Sie im Bürgerinformationsportal unter www.treuen.de oder direkt über den QR-Code: